Asylgerichtshof

VfGH rechnet mit 2.000 zusätzlichen Beschwerden

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Mit der Einrichtung des Asylgerichtshofs könnte es zu einer "dramatischen Belastung" beim Verfassungsgerichtshof kommen.

Der neue VfGH-Präsident Gerhart Holzinger befürchtet, dass sich die Beschwerdefälle beim Verfassungsgerichtshof aufgrund der Einrichtung des Asylgerichtshofs mit 1. Juli 2008 beinahe verdoppeln könnten. Zu den derzeit 2.000 bis 3.000 Beschwerdefällen, die jährlich beim Verfassungsgerichtshof anfallen, könnten künftig bis zu 2.000 Asylfälle kommen.

Probleme möglich
Der Gerichtshof habe sich auf die neue Situation vorbereitet, dennoch könnte es zu Problemen kommen, sagte Holzinger bei der Sitzung des Verfassungsausschusses am Donnerstag. Eine Beurteilung über die Konstruktion des Asylgerichtshofs wollte Holzinger nicht abgeben. Es sei müßig, über vergossene Milch zu sprechen, sagte er, gestand aber ein, dass ihm eine andere Lösung unter Einbindung des Verwaltungsgerichtshofs lieber gewesen wäre.

Deutlicher äußerte sich VwGH-Präsident Clemens Jabloner. Er begrüßte auf der einen Seite zwar die Entlastung des Verwaltungsgerichtshofs durch die Einrichtung eines Asylgerichtshofs, verwies aber gleichzeitig darauf, dass dadurch der Rechtsschutz für die Betroffenen eingeschränkt werde. Jabloner appellierte an die Abgeordneten, den Asylgerichtshof nicht zum Vorbild für die geplanten Verwaltungsgerichte erster Instanz zu nehmen, und warnte in diesem Zusammenhang vor einem Zerfall der österreichischen Rechtsordnung. Die Anrufbarkeit des Verwaltungsgerichtshofs für die rechtsuchende Bevölkerung dürfe, so der VwGH-Präsident, nicht verloren gehen.

Dramatische Belastung
Wie dramatisch die Belastungssituation am Verwaltungsgerichtshof derzeit ist, demonstrierte Jabloner anhand aktueller Zahlen. Demnach sind die Rückstände am VwGH zuletzt auf mehr als 11.000 Rechtssachen angewachsen. Das nicht zuletzt deshalb, weil im Jahr 2007 gleich um 32 Prozent mehr Fälle als 2006 an den Verwaltungsgerichtshof herangetragen wurden. 40 Prozent der Rückstände betreffen Jabloner zufolge offene Asylfälle, dazu kommen als weiterer großer Brocken rund 1.300 Fälle aus dem allgemeinen Fremden- und Aufenthaltsrecht. Es gebe immer mehr Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen unangemessen langer Verfahrensdauer, erklärte der VwGH-Präsident.

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