"Amtsmissbrauch"

Wegen Tierschützer-Haft zeigt Pilz Ermittler an

Teilen

In der Causa der inhaftierten Tierschützer wirft der Grüne 5 Beamten u.a. Amtsmissbrauch, Verleumdung und Freiheitsentziehung vor.

Im Fall der zehn inhaftierten Tierschützer hat der Sicherheitssprecher der Grünen, Peter Pilz, am Donnerstag Anzeige gegen die zwei Ermittler der "Soko Pelztier", gegen einen Wiener Neustädter Staatsanwalt und gegen zwei U-Richter erstattet. In der Sachverhaltsdarstellung wird diesen fünf Personen u.a. Amtsmissbrauch, Verleumdung, Freiheitsentziehung und Sachbeschädigung vorgeworfen. "Diesmal sitzt das Verbrechen auf der anderen Seite des Gerichtssaals", so Pilz.

Mafia-Paragraf ...
In der Anzeige wird u.a. die Anwendung des Paragrafen 278a StGB (Teilnahme an einer kriminellen Organisation) auf die Aktivisten kritisiert. Die Tatbestandsmerkmale dieses Paragrafen, nämlich u. a. unternehmensähnliche Organisation, erheblicher Einfluss auf die Wirtschaft und Abschirmung gegen Strafverfolgungsmaßnahmen, sieht Pilz nicht erfüllt.

... wird nicht begründet
Auf Grundlage des 278a habe die Staatsanwaltschaft eine optische Überwachung der Aktivisten angeordnet. Weder im entsprechenden Antrag der Soko noch im Beschluss der Staatsanwaltschaft und anderen Anträgen seien die Tatbestandsmerkmale des Paragrafen geprüft worden. In der Entscheidung erster Instanz sowie in dem späteren Spruch des Oberlandesgerichts Wien sei die Begründung für die Heranziehung des Paragrafen "nur recht oberflächlich und unvollständig" bzw. "lückenhaft" erfolgt. Hinsichtlich mancher Beschuldigter liege laut Pilz ein "schwerer Begründungsmangel" des OLG vor.

Überwachung ausgeufert
Auch bei den Überwachungsmaßnahmen sei es zu Rechtsverletzungen gekommen. Der dringende Tatverdacht, der für eine inhaltliche Überwachung vorliegen muss, sei in vielen Beschlüssen "entweder erst gar nicht behauptet oder nicht ausreichend begründet" worden. Zudem seien die Observationen ausgeufert und Peilsender auf Fahrzeugen rechtswidrig installiert worden.

Anfalls-Bericht
Weiters habe ein Wiener Kriminalbeamter in einem "Anfalls-Bericht" wegen Verdachts eines schwerwiegenden Verbrechens erstellt, mit dem das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und das Recht, nicht unschuldig strafrechtlich verfolgt zu werden, verletzt worden seien. In dem Polizei-Bericht ist laut den Grünen von "Missfallensbekundungen" in Internetforen die Rede. Bei einer dieser Web-Erklärungen handelt es sich der Anzeige zufolge allerdings um einen Aufruf, der sich inhaltlich mit einer Presseaussendung der Grünen Alternativen Jugend deckt. Dies seien keine strafbaren Handlungen, deshalb habe es auch keinen Anlass zur Erstattung eines Anfalls-Berichts gegeben, heißt es in der Darstellung der Grünen.

"Bösartige Schlampereien"
Einen U-Richter oder Staatsanwalt anzuzeigen, sei laut Pilz ein Ausnahmeschritt. In dieser Causa habe es aber derart "bösartige Schlampereien" gegeben, dass "diese Leute aus gutem Grund selbst vors Gericht gehören". Schließlich müsse man NGOs schützen und die Bürger "vor solchen Staatsanwälten und Polizisten" bewahren. Pilz sprach erneut von einem "politischen Hintergrund, der den Namen ÖVP trägt".

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.