Bleibt es bei Urteil von 2,5 Jahren Haft?

Westenthaler: Harter Schlag vor OGH-Urteil?

Teilen

Generalprokuratur empfiehlt Abweisung von Westenthalers Nichtigkeitsbeschwerde.

Harter Schlag für den Ex-BZÖ-Politiker Peter Westenthaler: Er war im Jänner in der Bundesliga-Causa wegen „schweren Betrugs“ zu 2,5 Jahren Haft – davon zehn Monate unbedingt – verurteilt worden. Westenthaler brachte Nichtigkeitsbeschwerde ein – doch die Generalprokuratur empfiehlt jetzt dem Obersten Gerichtshof die Ablehnung.

Westenthaler ist empört: „Die Richterin der 1. Instanz hat alle Entlastungszeugen abgelehnt. Es ist doch das Mindeste, dass alle Zeugen gehört werden.“ Neben der Nichtigkeitsbeschwerde hat Westenthaler auch noch die Strafhöhe beeinsprucht. (gü)

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.