Urteil bestätigt

Westenthaler ist jetzt vorbestraft

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Das Urteil gegen Ex-BZÖ-Obmann Westenthaler wegen Falschaussage im Prügelprozess wurde bestätigt, die Strafe allerdings auf sechs Monate reduziert. Damit ist Westenthaler vorbestraft. In der "Knie-Affäre" droht ihm auch noch ein weiterer Prozess.

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat in der sogenannten Prügel-Affäre am Donnerstag den Schuldspruch für den ehemaligen BZÖ-Obmann Peter Westenthaler bestätigt. Die Strafe wurde aber von ursprünglich neun auf sechs Monate bedingt reduziert. Eine weitere Milderung wäre nicht möglich, da sich Westenthaler "völlig Schuld uneinsichtig" gezeigt habe, wie die Vorsitzende des Berufungssenats, Brigitte Kunst, feststellte.

Eine weitere Strafminderung oder gar die von Verteidiger Josef Wegrostek erwünschte Umwandlung in eine Geldstrafe lehnte der Strafsenat aus generalpräventiven Gründen ab. Das Gericht wolle "negative Beispielfolgen in der Bevölkerung hintanhalten" und "präsumtive Täter" vor falschen Aussagen abhalten, sagte Kunst.

Westenthaler: "Justizskandal"
Westenthaler reagierte unmittelbar nach der Urteilsverkündung empört und meinte zu den zahlreichen anwesenden Journalisten: "Sie wurden Zeugen einer justiziellen Farce." Das Urteil sei seit Tagen schriftlich vorbereitet gewesen und nur mehr verlesen worden. Diese Verlesung habe längere Zeit in Anspruch genommen als die Urteilsberatung, was Westenthaler "ganz offensichtlich einen Justizskandal" nannte. Er will vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.

Der Mediensprecher des Wiener Oberlandesgerichts (OLG), Raimund Wurzer, ist den Aussagen Westenthalers entgegengetreten. "In Berufungsverfahren wird der Strafakt dem zuständigen Berufungssenat bereits mit der jeweiligen Berufungsschrift und der Stellungnahme der Oberstaatsanwaltschaft vorgelegt. Auf Grundlage dieser Schriftsätze und des übrigen Akteninhaltes wird zur Vorbereitung der mündlichen Berufungsverhandlung ein Rohkonzept als Arbeitsgrundlage erstellt", stellte Wurzer klar.

BZÖ: "Nehmen Urteil zur Kenntnis"
Das BZÖ hat bereits zu dem Urteil Stellung genommen: "Aus Respekt vor dem Österreichischen Rechtsstaat und der Unabhängigkeit der Justiz haben wir das Urteil zur Kenntnis zu nehmen", sagt BZÖ Generalsekretär Dr. Martin Strutz. "Dennoch bleibt es jedem unbenommen, wem Glauben geschenkt wird. Das BZÖ geht daher weiter davon aus, dass die Darstellungen Peter Westenthalers richtig sind. Die Reduktion des Strafausmaßes wird als Teilerfolg begrüßt".

„Schande fürs Land.“
Der renommierte Verfassungsjurist Heinz Mayer spricht gegenüber ÖSTERREICH Klartext: „Westenthaler und Winter geben kein gutes Bild ab. Das ist eine Folge der Personalauslese der beiden Parteien, für die ein Konflikt mit dem Strafrecht offenbar kein Problem. Politiker, die Raufende anfeuern oder hetzen wie Frau Winter, haben in einem ordentlichen Parlament nichts verloren.“ Mayers Kollege, der Staats- und Verwaltungsrechtrechtler Bernd-Christian Funk, sagt zu ÖSTERREICH: „Die beiden sind keine größere Schande wie Martin Graf als Dritter Nationalratspräsident.“

"Knie-Affäre": Jetzt droht zweiter Prozess
Die Staatsanwaltschaft Wien möchte Westenthaler nun auch wegen Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt belangen. Der entsprechende Vorhabensbericht liegt zur Genehmigung bereits im Justizministerium.

Polizisten angefahren?
In dieser Sache geht es um die sogenannte Knie-Affäre: Westenthaler soll nach dem Besuch eines Fußballmatches während der letztjährigen Europameisterschaft beim Ausparken mit einem Polizisten aneinandergeraten sein und den Beamten schließlich angefahren und am Knie verletzt haben. Für Westenthaler, der dies stets bestritten hat, gilt die Unschuldsvermutung.

ÖVP watscht Westi ab
Unterdessen spricht die ÖVP Westenthaler die Berechtigung ab, sich weiter öffentlich zu den Themen Sicherheit und Kriminalität zu äußern. Westenthaler ist Sicherheitssprecher des BZÖ.

"Ein rechtskräftig verurteilter Abgeordneter ist als Sicherheitssprecher einer Partei völlig unglaubwürdig und ein Hohn für den Rechtsstaat", meinte ÖVP-Sicherheitssprecher Günter Kössl am Donnerstagnachmittag per Presseaussendung. Westenthaler solle "in Zukunft besser schweigen, wenn es um die Themen Sicherheit und Kriminalität geht."

Zweiter Fall: Urteil gegen Winter bestätigt
Die Berufsverhandlung im Fall Susanne Winter, die im Grazer Gemeinderatswahlkampf 2008 unter anderem den Propheten Mohammed als "Kinderschänder im heutigen Rechtsverständnis" bezeichnet hatte, hatte am Mittwoch in Graz mit der Bestätigung des Strafausmaßes in erster Instanz geendet. Zwei der "strafgebenden Fakten" wurden jedoch fallengelassen. Der Vorsitzende Richter Erwin Schwentner begründete die Entscheidung damit, dass auch die anderen Delikte "derartig schlimm" seien, dass diese allein für die Strafe reichte.

Winter war im Jänner 2009 am Straflandesgericht Graz wegen Herabwürdigung religiöser Lehren und Verhetzung zu drei Monaten bedingter Haft und 24.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die FPÖ-Abgeordnete war damals in Berufung gegangen. Bei der Verhandlung am Mittwoch brachte ihr Verteidiger noch diverse Anträge - unter anderem zur Einholung eines historischen Gutachtens - ein. Diese wurden aber vom Richtersenat abgewiesen.

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Die Vorsitzende des Berufungssenates Brigitte Kunst.

Peter Westenthaler hofft hier auf eine Milderung der 9 Monate unbedingt aus erster Instanz.

Nach der Urteilsverkündung stellt er vor der Presse das Urteil als justizielle Farce hin.

Westenthaler mit seiner Frau Dagmar bei der Ankunft im Wiener Justizpalast.

Verteidiger Josef Wegrostek mit sommerlichem Anzung und schicker Bogart Krawatte mit seinem Mandanten.

Der Angeklagte zeigte keine Einsicht wodurch eine weitere Strafminderung praktisch unmöglich ist.

Noch gibt sich Westenthaler, der mit Geburtsnamen Hojac hieß, zuversichtlich.

Verdutzt bleibt dem Abgeordneten nichts anderes übrig als das Urteil anzunehmen.

Der Wiener Justizpalast von innen.