OGH hob Freispruch auf

Westenthaler muss wieder vor Gericht

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Der Freispruch für den Ex-BZÖ-Politiker wurde am Donnerstag für null und nichtig erklärt.

Er versucht, sich die Enttäuschung nicht anmerken zu lassen. Doch die Miene ist versteinert. Für Peter Westenthaler heißt es am Donnerstag „zurück an den Start“, als der Oberste Gerichtshof (OGH) entscheidet, seinen Freispruch wieder aufzuheben. Nach exakt einem Jahr muss nun der Prozess gegen ihn wegen Untreue und schweren Betrugs in den Causen Bundesliga und Lotterien wieder aufgerollt werden.

„Das bedeutet, dass dieses Verfahren ins Jahr sieben gehen wird. Eine weitere Belastung für meine Familie und wirtschaftliche Nachteile. Vielleicht ist das ja durchaus gewollt“, kommentiert der Ex-BZÖ-Politiker das Urteil (siehe Interview). Dass es in der zweiten Auflage des Bundesliga-Prozesses zu einer Verurteilung kommen könnte, fürchte er nicht, sagt „Westi“.

Fehlende Aussage und mangelhafte Begründung
Anlass für die zweite Auflage des brisanten Prozesses sind mehrere Begründungs- und Feststellungsmängel im Ersturteil, die der OGH festgestellt hat. Unter anderem kritisieren die Richter, dass die Verlesung einer wichtigen Zeugenaussage im Prozess unterschlagen wurde.

In dem Verfahren gegen „Westi“ ging es einerseits um eine auf Basis einer „Scheinrechnung“ erfolgte Zahlung von 300.000 Euro der Lotterien an eine parteieigene Agentur des BZÖ sowie um eine Million Euro, die er als Bundesliga-Vorstand veruntreut haben soll. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Das BZÖ muss eine Viertelmillion Euro zurückzahlen
Nicht revidiert wurde hingegen das Urteil, laut dem das BZÖ das Geld der Lotterien aus der Scheinrechnungszahlung zurückgeben muss. Allerdings ändert der OGH den Betrag von 300.000 auf 250.000 Euro. Die Summe wurde bereits bei Gericht hinterlegt.

Der Ex-BZÖ-Politiker über das Urteil

ÖSTERREICH: Was sagen Sie zu der Entscheidung des OGH?

Peter Westenthaler: Es gibt Begründungsmängel im Urteil. Jetzt heißt es zurück an den Start, weil ein neuerliches Gericht diese beurteilen muss. Es gab ja heute kein Urteil in der Sache, sondern aus Formalgründen. Insofern mache ich mir keine Sorgen, dass der Freispruch zu einem Schuldspruch umgekehrt wird. Dafür gibt es keine Veranlassung.

ÖSTERREICH: Was bedeutet die Aufhebung des Urteils für Sie persönlich?

Westenthaler: Für mich persönlich bedeutet das, dass das Verfahren ins Jahr sieben gehen wird. Eine weitere Belastung für meine Familie, für mich persönlich und wirtschaftliche Nachteile. Vielleicht ist das ja gewollt.

ÖSTERREICH: Fühlen Sie sich von der Justiz ungerecht behandelt?

Westenthaler: Recht bekommen und recht haben – dazwischen liegt oft ein ­Unterschied in der Republik Österreich. Besonders wenn man vielleicht irgendwann eine politisch exponierte Funktion hatte. Grundsätzlich fühle ich mich aber als freigesprochen und ich glaube auch nicht, dass sich daran was ändern wird.

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