FPÖ-Pläne in NÖ

"Eingetragene Juden": Kern zieht Nazi-Vergleich

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SPÖ-Chef fordert Rücktritt Waldhäusls - für Liste Pilz gehen Pläne nicht weit genug.

SPÖ-Vorsitzender Christian Kern ist angesichts in Niederösterreich geplanten Richtlinien zum Schächten empört. "Diese Registrierung erinnert an die dunkelsten Kapitel unserer Geschichte", meinte er in einer Aussendung zu den Absichten von FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl und forderte dessen sofortigen Rücktritt. Für die Liste Pilz gehen die Pläne hingegen nicht weit genug.

Kern kritisiert Schweigen von Kanzler Kurz

"Viel schwerer" wiegt für Kern aber "das dröhnende Schweigen" von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) "zu den permanenten Attacken der FPÖ gegen die Grundsäulen unserer Republik". Umso wichtiger sei es, "dass Opposition und Zivilgesellschaft laut ihre Stimme erheben und eben nicht schweigen, wenn die offene, liberale und demokratische Gesellschaft von Rechtspopulisten unter Sturmfeuer genommen wird".

Ganz anders lautet die Reaktion der Liste Pilz. Deren Abgeordnete Daniela Holzinger bezeichnete das Schächten als "brutales und unnötiges Vorgehen". Die Pläne des Landes Niederösterreich, dieses Vorgehen nun weitestgehend einzuschränken und nur streng gläubigen Juden oder Muslimen Zugang zu dieser Art von Fleisch zu ermöglichen, gehen der Gesundheitssprecherin daher "nicht weit genug".

Israelische Kultusgemeinde schockiert: "Sicher nicht!"

Auch der Vorsitzenden der Israelischen Kultusgemeinde Oskar Deutsch zeigte sich empört über die Forderung Waldhäusls. Er forderte sofort den Rücktritt des FP-Landesrats. "Die IKG hat erstmals am 5.7.2018 ein Schreiben aus dem Amt der niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Naturschutz, das für Tierschutz zuständig ist, erhalten. Darin vorgesehen sind Registrierungen, zB nach Wohnort, und Rationierungen von koscherem Fleisch. Sicher nicht!", schreibt er.

Kurios: Informationsschreiben stammte noch von SPÖ-Landesrat

Das Informationsschreiben unter "§ 32 Tierschutzgesetz; Schlachten ohne Betäubung vor dem Blutentzug (Rituelle Schlachtung)" stammte noch vom niederösterreichischen SPÖ-Landesrat Maurice Androsch. Es erging am 20. September 2017 an alle Bezirkshauptmannschaften und die Magistrate der Statutarstädte. Das Schreiben liegt der APA vor.
 
Darin heißt es u.a.: "Festzuhalten ist jedoch, dass die Prüfung gemäß Tierschutzgesetz, ob 'zwingende religiöse Gründe' vorliegen, immer auf den Einzelfall, auf die konkrete Person bezogen, zu erfolgen hat, da es denkbar ist, dass für einzelne Personen die Vorschriften der Glaubensgemeinschaft aus persönlicher Überzeugung keinen zwingenden Charakter haben. Die 'zwingenden religiösen Gründe' haben daher immer eine maßgebliche persönliche Komponente, die bloße Religionszugehörigkeit genügt nicht den Bewilligungsvoraussetzungen."
 
Und weiter: "Als Bewilligungswerber kommen ausschließlich: Einzelpersonen, welche für sich das Vorliegen zwingender religiöser Ge- und Verbote geltend machen in Betracht." Die Zugehörigkeit zu einer anerkannten Religionsgemeinschaft könnte in der Praxis folgendermaßen dargelegt werden: "Auszüge aus einem Mitgliederverzeichnis, Vorlage eines Meldezettels, auf welchem das Religionsbekenntnis enthalten ist, diverse Dokumente, aus denen die Religionszugehörigkeit zweifelsfrei hervorgeht, etc.", wird aufgelistet.
 
"Zu beachten ist allerdings, dass teilweise nur wenig außenwirksame/förmliche Akte erforderlich sind, um einer Glaubensgemeinschaft beizutreten. Eine bloße Berufung auf die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft wird jedenfalls nicht ausreichend sein", heißt es außerdem.
 
Das Informationsschreiben war eine der letzten Amtshandlungen von Androsch als niederösterreichisches Regierungsmitglied. Androsch hatte am 20. September 2017 seinen letzten Arbeitstag als Landesrat. Am 21. September folgte ihm SPÖ-Landesvorsitzender Franz Schnabl in dieser Funktion, der nach der Landtagswahl im Jänner dieses Jahres zum Landeshauptfrau-Stellvertreter aufgestiegen ist.
 

Androsch dementiert 

SPÖ-Tierschutzsprecher Maurice Androsch macht klar, dass sein Informationsschreiben vom Vorjahr als NÖ-Tierschutzlandesrat an die Veterinärabteilungen der Magistrate und die Bezirkshauptmannschaften überhaupt nichts mit dem aktuellen Plan seines FPÖ-Nachfolgers Waldhäusl zu tun hat. Sein Schreiben erläutert den Behörden das Tierschutzgesetz, konkret den § 32, wo es um die Schlachtung geht und religiöse Ausnahmen vom betäubungslosen Schlachten. Die Information bezieht sich ausschließlich auf jene Personen, die Schlachtungen durchführen, schreibt Androsch in einer Aussendung.
 
Androsch: "Waldhäusl will Listen von jenen Menschen anlegen, die geschächtetes Fleisch kaufen. Meine Information an die Behörden erklärt ausschließlich die Regeln, welche Voraussetzungen Personen erfüllen müssen, die selbst Schlachtungen durchführen, und wie das Bewilligungsverfahren der zuständigen Behörde abläuft."
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