Telekom-Prozess

Wittauer nimmt Haftstrafe an

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Der Ex-BZÖ-Abgeordnete wurde zu 2 Jahren Haft verurteilt - 3 Monate unbedingt.

Der frühere Nationalratsabgeordnete Klaus Wittauer wird seinen Schuldspruch im Telekom-Prozess um die verdeckte Finanzierung des BZÖ-Wahlkampfes 2006 annehmen. Die drei weiteren Verurteilten von Freitagnacht wollen ebenso wie die Orangen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung einlegen. Das hat ein Rundruf der APA am Montag ergeben. Unklar ist noch, ob die Staatsanwaltschaft den Freispruch für Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer anfechten und Berufungen gegen die verhängten Strafen anmelden wird. Die Anklagebehörde hat bis Dienstag, 24.00 Uhr, Zeit für eine Rechtsmittelerklärung.

Zwei Jahre
Wittauer wurde in der Nacht auf Samstag zu zwei Jahren Haft verurteilt, davon drei Monate unbedingt. Außerdem hat der frühere BZÖ-Abgeordnete für seine Rolle bei der Vermittlung der verdeckten Parteispende im Wahlkampf 2006 eine Rückzahlung von 100.000 Euro an die Telekom akzeptiert, weitere 20.000 Euro plus Zinsen hat er bereits bezahlt. Laut seinem Anwalt Ewald Scheucher wird er das Urteil annehmen und beantragen, die unbedingte Strafe im elektronisch überwachten Hausarrest ("Fußfessel") absitzen zu dürfen.

BZÖ-Wahlkampf
Kern der Anklage waren 960.000 Euro, die die Telekom Austria (TA) im Wahlkampf 2006 über zwei zwischengeschaltete Werbe-Agenturen an das damals neue und finanzschwache BZÖ bezahlt hatte. Veranlasst wurde die Zahlung laut nicht rechtskräftigem Urteil vom damaligen TA-Prokuristen Wolfgang F. sowie dem damaligen TA-Controlling-Chef und nunmehrigen Kronzeugen Gernot Schieszler, vermittelt vom Lobbyisten Peter Hochegger. Der bestreitet dies allerdings und hat gegen sein Urteil (zweieinhalb Jahre unbedingter Haft wegen Untreue und falscher Zeugenaussage im U-Ausschuss) Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet.

   Auch der Werbeunternehmer Kurt S., an dessen Firma ein Gutteil des Geldes floss, und der dafür zu zweieinhalb Jahren Haft, davon fünf Monate unbedingt verurteilt wurde, will nach Angaben seines Anwaltes Andre Zankl berufen. Ebenfalls Nichtigkeit und Berufung angemeldet hat Christoph Pöchinger (zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt), der als Pressesprecher zuständig für die aus Telekom-Geldern gespeiste Kampagne von BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger war.

   In die nächste Instanz gehen will auch das BZÖ, nachdem das Gericht in der Nacht auf Samstag die Abschöpfung der 2006 in den Wahlkampf der Partei geflossenen 960.000 Euro beschlossen hatte. Die Telekom dürfte den Verweis ihrer Schadenersatzansprüche auf den Zivilrechtsweg anfechten. Noch unklar ist, ob die Staatsanwaltschaft den Freispruch für den früheren Telekom-Vorstand Rudolf Fischer beeinspruchen wird. Er hatte die Zahlungen an die Werbeagenturen zwar abgezeichnet, war sich nach Ansicht des Gerichts aber nicht bewusst, dass das Geld letztlich beim BZÖ landen sollte.

   Wann in diesem, justizintern "Telekom IV" genannten Verfahren rechtskräftige Urteile vorliegen werden, ist nicht absehbar. Der Akt wird jedenfalls erst nächstes Jahr zum Obersten Gerichtshof wandern, zumal Richter Michael Tolstiuk für die schriftliche Urteilsausfertigung einige Zeit benötigen wird. Tolstiuk hat außerdem bereits einen weiteren Prozess im Telekom-Komplex zugeteilt bekommen ("Telekom II") und die schriftlichen Urteile für "Telekom I" (Kursmanipulation) und "Telekom III" (verdeckte Parteispende an FPÖ via Gernot Rumpold) sind ebenfalls noch ausständig.

   Gänzlich in erster Instanz abgeschlossen ist "Telekom IV" übrigens noch nicht: Das Verfahren gegen Ex-BZÖ-Geschäftsführer Arno Eccher ist noch offen, weil ein für ihn wichtiger Zeuge nicht befragt werden konnte. Wann diese Aussage nachgeholt und gegen Eccher zu Ende verhandelt werden kann, ist noch unklar.
 

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