NR-Beschluss

Zusätzliche Erhöhung für niedrige Renten

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Das Vierte Sozialrechtsänderungsgesetz wurde von SPÖ, ÖVP und den Grünen beschlossen.

Der Nationalrat hat am Donnerstag die zwischen Regierung und Pensionistenvertretern ausverhandelte Pensionserhöhung 2010 genehmigt. Die Einmalzahlung über die 1,5 Prozent Inflationsanpassung hinaus bei niedrigen Pensionen wurden im Rahmen des Vierten Sozialrechtsänderungsgesetzes - dem SPÖ, ÖVP und Grüne zustimmten - beschlossen. Diese Vorlage enthält auch den ersten Teil des Gesundheitspaketes, das Grundlage für die Ausschüttung von Budgetmittel an die schwächelnden Krankenkassen ist.

Einsparungen ausverhandelt
Sozialversicherung und Ärztekammer haben Einsparungen im Ausmaß von 1,7 Mrd. Euro bis 2013 ausverhandelt. Der am Donnerstag beschlossenen Teil der vereinbarten Sparmaßnahmen enthält u.a. ein Alterslimit von 70 Jahren für Kassenärzte, eine Investitionsablöse für Mediziner, deren Kassenstellen nicht nachbesetzt werden, dynamische Stellenpläne und eine exakte Honorarordnung für Ärzte.

Gesundheitsminister Alois Stöger (S) lobte diese Maßnahmen als "wichtigen Schritt für die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems". Die Opposition bezweifelt dies. Es handle sich nur um eine "Finanzspritze für die Krankenkassen" und nicht um die nötige umfassende Gesundheitsreform, bemängelte BZÖ-Sozialsprecherin Ursula Haubner. Der Sozialminister müsste mutiger werden beim Durchsetzen von Reformen - denn mit diesem Paket würden die Kassen weiter auf einem Schuldenberg sitzen bleiben, meinte der Grüne Karl Öllinger.

FPÖ-Ärztesprecher Andreas Karlsböck drängte auf die zugesagte Einführung der Ärzte GesmbH. Diese werden im nächsten Sozialrechtsänderungspaket kommen, das in absehbarer Zeit vorgelegt werden, versicherte ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger.

Einmalzahlung für niedrige Pensionen
Die Pensionen werden im Jahr 2010 prinzipiell um 1,5 Prozent erhöht. Bezieher niedrigerer Pensionen (bis zu 1.300 Euro) bekommen etwas mehr in Form von Einmalzahlungen. Mit einem Volumen von 35 Mio. Euro dafür sei die Kaufkraft der älteren Generation sichergestellt, betonte SPÖ-Abg. Renate Csörgits.

Außerdem wird mit dem aktuellen Sozialrechtsänderungsgesetz eine Lücke geschlossen, die nicht hauptsächlich in Österreich ansässigen Rentnern den Bezug der Ausgleichszulage erlaubt. Besteht Zweifel daran, dass Österreich der Lebensmittelpunkt ist, kann die Pensionsversicherungsanstalt künftig eine Prüfung einleiten und die Zulage nur mehr bar auf die Hand auszahlen. Sozialminister Rudolf Hundstorfer (S) verwies darauf, dass die Zahl der Fälle nicht allzu groß ist: Die größte Gruppe seien deutsche Pensionisten mit 378 Fällen, rumänische Fälle gebe es 22, bulgarische zehn.

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