16. 07. 2009, 11:12

Verfassungsgericht

Zwei Drittel der Anträge sind Asylfälle

© Reuters

Der Verfassungsgerichtshof stöhnt unter der Mehrbelastung durch Beschwerden gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofs.

Der Verfassungsgerichtshof hat am Donnerstag eine detaillierte Halbjahresbilanz 2009 vorgelegt, mit der man die Fülle an Asylverfahren, die beim Höchstgericht landen, untermauert. Demnach gingen von Jänner bis Juni 1.835 Beschwerden gegen Asylgerichtshof-Entscheidungen ein. Bei insgesamt 2.838 Fällen in diesem Zeitraum machten somit Asylverfahren rund zwei Drittel aus, rechnet der VfGH vor.

Nur 10 Mal stattgegeben
Von den 1.835 Beschwerden wurden vom VfGH 1.314 erledigt (Stand für alle Zahlen: 30. Juni 2009). Nur zehn Beschwerden wurde dabei stattgegeben, die betreffenden Entscheidungen des Asylgerichtshofes waren verfassungswidrig und wurden aufgehoben, so der VfGH. In 676 Fällen wurde die Verfahrenshilfe nicht gewährt, in 456 Fällen wurde die Behandlung der Beschwerde abgelehnt, weil sie keine verfassungsrechtlichen Fragen aufwirft bzw. keine Erfolgsaussichten hat. 170 Verfahren wurden eingestellt oder gestrichen, die Beschwerdeführer hätten sie nach Nichtgewährung der Verfahrenshilfe nicht mehr weiter verfolgt. Zwei Beschwerden waren zulässig, aber unbegründet.

In den übrigen Verfahren hat der Verfassungsgerichtshof erste vorläufige Entscheidungen getroffen: In 44 Fällen wurde die beantragte Verfahrenshilfe gewährt. Anträgen auf aufschiebende Wirkung wurde 34 Mal stattgegeben. Auch Fälle aus dem Jahr 2008 bearbeitet der VfGH weiterhin: Dabei wurde 38 Beschwerden stattgegeben.

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namre meint am 16.07.2009 13:53

Demnach ist die Ausschöpfung der Rechtswege bis zum Verfassungsgerichtshof lediglich eine Verzögerungstaktik der Asylantenanwälte um:
1. der/die Asylanten den/die solange wie möglich im Lande zu behalten, bis möglicherweise ersessenes Recht eintritt,
oder
2. Die Asylantenanwälte, die ja nicht gratis arbeiten und von irgendwo bezahlt werden, ein zwar unrühmliches, jedoch ansehnliches Einkommen zu sichern.
Dieser Unfug gehört meiner Auffassung nach in einem Rechtsstaat abgestellt!

qentin666 meint am 17.07.2009 15:05

verdanken wir dieses desasster ? den grünen spinnern und ihren multi-kulti freunden . auch den
ansteig von 230% bei den einbrüchen dürfen sie
sich auf ihre fahnen heften -ich glaubs nicht.

ichglaubsnicht meint am 18.07.2009 11:35

is nicht wahr;-))))? davon abgesehen: gaaaanz erhlich, ich hab´s nicht so mit, wie auch immer gearteten, fahnen!

die einen riechen ekelerregend und die anderen bewirken bei so manchen menschen eine veränderung im kopf, die noch mehr stinkt.