NS-Wiederbetätigung

Zwei Jahre Haft für Ex-FPÖ-Bezirksrat

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Mildes Urteil für Wolfgang F. bei Strafdrohung von bis zu 15 Jahren

Der notorische Holocaust-Leugner Wolfgang F. - ein ehemaliger Bezirksrat der Wiener Freiheitlichen - ist am Montagababend im Wiener Straflandesgericht wegen versuchter nationalsozialistischer Wiederbetätigung im Sinn des § 3h Verbotsgesetz neuerlich schuldig gesprochen worden. Das Schwurgericht (Vorsitz: Friedrich Forsthuber) verhängte über den 59-Jährigen zwei Jahre Haft, was bei einer Strafdrohung von bis zu 15 Jahren und drei einschlägigen Vorstrafen recht milde anmutete. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zum 4. Mal vor dem Gericht
Wolfgang F. war bereits zum vierten Mal als Wiederbetätiger vor Geschworenen gestanden. Zuletzt hatte der mittlerweile von der FPÖ ausgeschlossene Ex-Kommunalpolitiker im Jänner 2008 eine vierjährige Haftstrafe "kassiert", wobei ihm damals weitere "offene" bedingte Strafen aus vorangegangenen Verurteilungen widerrufen wurden, sodass er derzeit knapp sechseinhalb Jahre verbüßt.

Briefe aus dem Knast
Das hielt den Verfahrenstechniker allerdings nicht davon ab, zwischen August 2008 und März 2009 aus dem Gefängnis heraus neuerlich gegen das Verbotsgesetz zu verstoßen, indem er Schreiben an Kardinal Christoph Schönborn, die Nationalratspräsidentin Barbara Prammer, die Oberstaatsanwaltschaft Wien und die damalige Präsidentin des Wiener Straflandesgerichts verschickte, die teilweise auch die Empfänger erreichten. Darin behauptete Wolfgang F. einmal mehr, nicht sechs, sondern höchstens eineinhalb Millionen Juden wären im Dritten Reich vernichtet worden.

Darüber hinausgehende Opferzahlen bezeichnete er wörtlich als "abscheulichsten Menschheitsbetrug der Geschichte", statistisch gesehen könnten sechs Millionen "nicht verschwinden". Weiters hieß es in den Schreiben, in den Konzentrationslagern wäre eine Massenvernichtung mit Zyklon B technisch gar nicht möglich gewesen.

Der 59-Jährige wurde nach mehrstündiger Beratung der Geschworenen in einem Drittel der Anklagepunkte schuldig erkannt. Vom Rest sprachen ihn die Laienrichter mehrheitlich frei. Bei der Strafe, die die acht Laien- und drei Berufsrichter gemeinsam festsetzten, waren das getrübte Vorleben und die mehrfache Tatbegehung während der Strafhaft erschwerend. Mildernd wurde die laut psychiatrischem Gutachten mit paranoiden Zügen ausgestattete Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten gewertet.

Die von Wolfgang F. ausgehende Gefahr sei "nicht so gewaltig hoch, sodass noch mit einer relativ moderaten Strafe das Auslangen gefunden werden konnte", erläuterte Landesgerichtspräsident Forsthuber in der Urteilsbegründung zur Strafbemessung. Wolfgang F. erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erkärung ab.

Er führe einen "Kreuzzug für die Wahrheit", hatte sich der Angeklagte in seiner Einvernahme zum Märtyrer stilisiert und seine inkriminierten Thesen noch bekräftigt: "Es gibt niemand, der mir nicht recht gibt. Ich habe nicht den Holocaust geleugnet, sondern nur falsche Fakten richtig gestellt. Die Sechs-Millionen-Lüge zieht den Terror auf Österreich, weil wir in radikal islamistischen Kreisen als Hochburg dieser Propaganda gelten." Er habe "die Leute aufwecken wollen": "Irgendwann müssen Sie diese Lügenkette von den sechs Millionen durchschneiden."

"Selbstzerstörerisch"
Seine Tätigkeit sei zwar "selbstzerstörerisch, aber um der Wahrheit Willen bin ich bereit, sehr viel auf mich zu nehmen. Sie werden doch nicht glauben, ich werde meine Gutachten zurückziehen! Wo sind wir denn! Wir sind doch nicht in Nordkorea!"

Gerichtspsychiater Heinz Pfolz bescheinigte dem 59-Jährigen eine "sehr selbstunsichere Persönlichkeit". Dieser kompensiere seine Minderwertigkeitsgefühle mit erhöhtem Geltungsbedürfnis und fanatisch-paranoiden Zügen. Ein "wahnhaftes System" liege allerdings nicht vor, Zurechnungsfähigkeit sei jedenfalls gegeben.

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