Martin Kocher

Wirbel um Erlass

AMS sperrt Impf-Verweigerern das Arbeitslosengeld

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Arbeitslose können eine Stelle nicht einfach ablehnen, weil eine Corona-Impfung dafür notwendig ist.

Obwohl es in Österreich keine allgemeine Impfpflicht gibt, verlangen immer mehr Arbeitgeber von neuen Mitarbeitern, dass sie sich gegen Corona impfen. So gilt beispielsweise in Niederösterreich seit 1. September eine Impf-Pflicht im gesamten Laandesdienst.

Erlass des Arbeitsministers

Solche Regelungen haben nun auch Auswirkungen auf Arbeitslose. Arbeitsminister Martin Kocher hat das AMS per Erlass angewiesen, dass Impf-Verweigerern das Arbeitslosengeld gesperrt werden kann. Das berichtet der „Standard“ am Donnerstag.

Im Erlass, der bereits vom 25. August stammt, wird festgehalten, dass Arbeitslose eine Stelle nicht einfach ablehnen können, nur weil dafür eine Impfung verpflichtend ist. Wer als Ungeimpfter eine Bewerbung verweigert oder dann das Jobangebot nicht annimmt, dem kann das Arbeitslosenfeld bis zu sechs Wochen gesperrt werden. Das AMS erwartet durch die neue Regelung einige Fälle von Sperren.

Allerdings fragt das AMS bei den Jobsuchenden den Imfpstatus nicht nach. Gesperrt wird deshalb nur dann, wenn ein Arbeitgeber meldet, warum ein Arbeitsloser den Job nicht annimmt.
  

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