Alle Details zur neuen Verordnung

Dieser Hammer-Lockdown gilt ab Dienstag, 0 Uhr

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Kommende Woche tritt Lockdown in Kraft. Heute erklären Kanzler Kurz & Co. die neuen Regeln. ÖSTERREICH und oe24 haben die aktuelle Verordnung bereits. 

Gestern verhandelte die Regierung mit den Sozialpartnern, um Hilfspakete zu schnüren. Heute, um 14 Uhr, soll eine Videokonferenz mit allen Landeshauptleuten folgen. Sie sollen von den Plänen der Bundesregierung vorab informiert werden.

Danach, um 15 Uhr, gibt es dann ein Treffen mit den Oppositionschefs, SP-Chefin Pamela Rendi-Wagner, Neos-Vorsitzende Beate Meinl-Reisinger und FP-Klubchef Herbert Kickl (Norbert Hofer ist in Quarantäne) im Kanzleramt. Die SPÖ-Chefin dürfte dabei die Lockdown-Pläne – angesichts des jetzt bereits drohenden Kollapses des Gesundheitssystems – mittragen. Die Neos dürfte in sich gespalten sein. Kickl hingegen wird wohl dagegen sein.

Um 16.30 Uhr, nach dem Gespräch mit der Opposition, wollen Bundeskanzler Sebastian Kurz, Gesundheitsminister Rudolf Anschober, Vizekanzler Werner Kogler und Innenminister Karl Nehammer dann in einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt die Öffentlichkeit informieren. Der Kanzler wird den Lockdown höchstpersönlich verkünden. oe24.TV überträgt den ganzen Tag in einer Sondersendung live!

Verhandlungen bis zuletzt über Maßnahmen

Gestern wurden noch die Verschärfungen auf Hochtouren verhandelt. Der extreme Anstieg der Neuinfektionen und auch Hospitalisierungen – der höher ist, als die Prognosen der Regierung vorhergesehen hatten – erfordert ein weitreichen­deres Paket als jenes in Deutschland.

Ab Dienstag, 0 Uhr

Zumindest sind sich Kurz und Anschober nun über die Dramatik der Situation im Klaren. Das dürften aber nicht alle in der Regierung teilen. Vor allem über die Schulen, aber auch mit der Wirtschaft musste noch hart gerungen werden. In Kraft treten soll das Paket am Dienstag, 3. November, um 0 Uhr. Und es soll laut dem Verordnungs-Entwurf für vier Wochen gelten.

Die Lockdown-Verordnung im Detail

Da die Lage dramatischer ist, als man für den jetzigen Zeitpunkt angenommen hatte, wird das Maßnahmenpaket härter ausfallen (müssen) als ursprünglich geplant. Es soll kein Lockdown light mehr werden, sondern ein Lockdown. Das geht auch aus dem Entwurf der Lockdown-Verordnung hervor, die ÖSTERREICH vorliegt. Der Lockdown soll ab Dienstag, 0 Uhr, in Kraft treten. Laut der Verordnung geht er bis 30. November!

Ausgang: Ab 20 Uhr beschränkt

➔ Beschränkung: „Das Verlassen des privaten Wohnbereichs (…) von 20 Uhr bis 6 Uhr früh ist nur noch zu folgenden Zwecken zulässig“:

  • Zur Abwendung von Gefahr,
  • Betreuung und Hilfeleistungen sowie Ausübung familiärer Rechte,
  • Deckung der persönlichen Grundbedürfnisse,
  • berufliche Zwecke,
  • physische und psychische Erholung.

Diese Ausgangsbeschränkung kommt de facto einem Besuchsverbot gleich. Zusätzlich gibt es Kontaktbeschränkungen. Künftig darf man maximal einen weiteren Haushalt treffen.

Gastro & Hotels: Müssen zumachen

➔ Take-away: Die Gastronomie muss ab kommender Woche für vier Wochen zumachen. Sie darf nur noch Take-away und Lieferservices anbieten. Take-away ist allerdings nur noch von 6 Uhr bis 20 Uhr erlaubt, nicht am Abend! Ausnahmen sind Kantinen, die dürfen offen bleiben. Auch Hotels müssen zusperren. Auch alle Thermen werden komplett dichtgemacht.

Sport/Kultur: Kein Publikum mehr

➔ Profi: Profi-Sport soll nicht mehr vor Publikum stattfinden dürfen. Private Kontaktsportarten (Fußball, Kampfsportarten etc.) müssen nun für vier Wochen pausieren.
➔ Oper: Der gesamte Kulturbetrieb muss für vier Wochen pausieren. Das betrifft Oper ebenso wie Konzerte, Theater und Kinos.
➔ Events: Alle Veranstaltungen werden gestoppt.
➔ Freizeiteinrichtungen: Bäder, Vergnügungsparks, Tanzschulen, Bordelle und Indoorspielplätze müssen schließen. Auch Museen, Tierparks und Zoos müssen nach neuesten Informationen schließen. Parkanlagen bleiben jedoch offen.

Homeoffice: Appell kommt

➔ Wechsel: Unternehmen, die können, sollen auf ­Homeoffice umstellen. ­Zudem sollen Masken am Arbeitsplatz implementiert werden, allerdings nur wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber übereinstimmen.

Schulen: Bleiben vorerst offen

➔ Volksschule: Kindergärten, Volksschulen und Unterstufen sollen vorerst offen bleiben. Wobei das koalitionsintern durchaus umstritten gewesen sein dürfte. Die Oberstufenschüler werden hingegen im November auf E-Learning umgestellt und müssen vier Wochen lang zu Hause bleiben. Dasselbe gilt für Universitäten und Fachhochschulen.

Handel/Friseure: Bleiben offen

➔ Handel: Der Handel soll diesmal – im Unterschied zum Frühjahr – offen bleiben. Allerdings gelten Regeln wie nach den ersten Wiedereröffnungen – Masken, 10 Quadratmeter pro Kunde und Desinfek­tionsmittel. Auch Friseure können ihre Kunden unter diesen Hygienebestimmungen im Salon bedienen.

Fitness: Sperrt zu - Kosmetik: Offen

➔ Kosmetik: Neben Friseuren werden auch alle anderen körpernahen Dienstleister offen halten dürfen. Das betrifft beispielsweise Kosmetik- und Nagelstudios. Fitnessstudios müssen hingegen für mindestens vier Wochen zumachen.

Alten- und Pflegeheime

Besuch in Alten- und Pflegeheimen soll weiterhin möglich sein. Im ersten Entwurf sollten die Besucher allerdings beim Eingang einen Antigen-Test machen müssen oder eine FFP2-Maske tragen. Diese Passage wurde nun verschärft: Besucher müssen nun einen negativen Antigen-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen. Alternative: Das Tragen einer „Corona Sars-CoV-2 Pandemie Atemschutzmaske (CPA) oder äquivalente bzw. höherem Standard entsprechende Maske“.
 
Außerdem ist nun nur alle zwei Tage ein Besucher erlaubt. Und: „Insgesamt dürfen im Zeitraum vom 3. November 2020 bis inklusive 17. November 2020 für jeden Bewohner höchstens zwei unterschiedliche Personen eingelassen werden." Ab dem 18. November darf für jeden Bewohner doch wieder ein Besucher pro Tag eingelassen werden. Auch hier gibt es Ausnahmen, etwa für Palliativ- und Hospizbegleitung.
 
Für Mitarbeiter gilt nun: Eigentlich hätten sie pro Woche zwei negative Testergebnisse vorweisen müssen, um die Heime zu betreten. Nun ist nur noch ein Test pro Woche nötig.

 

Hier der neueste Verordnungsentwurf zum Nachlesen:

Dieser Hammer-Lockdown gilt ab Dienstag, 0 Uhr
© oe24
× Dieser Hammer-Lockdown gilt ab Dienstag, 0 Uhr
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