5 Fragen für SkyEurope-Kunden

Ersatz

5 Fragen für SkyEurope-Kunden

1. Kann ich mit SkyEurope beruhigt in Urlaub fliegen?
Die Airline verspricht es. Sollte ein Flug unerwartet ausfallen, haben die Fluggäste laut EU-Fluggastverordnung 261/2004 das Recht auf einen Ersatzflug, wenn nötig bezahlte Übernachtung, usw. Wird ein Flug gestrichen, gibt es eine Refundierung und Entschädigung. Übrigens: Ab 5 Stunden Verspätung kann man stornieren.

2. Wer kann mir jetzt Auskunft geben?
Rechtzeitig vor dem Flug die Airline kontaktieren. Sollte der Flug ausfallen und die Airline längere Zeit nicht erreichbar sein, kann man den Ersatzflug notfalls selbst organisieren und ihr in Rechnung stellen, so das Konsumentenschutzministerium. Infos auch auf www.europakonsument.at

3. Wie kann ich meine Rechte geltend machen?
Notfalls durch Klage: entweder am Sitz der Airline, oder im Land des Ab- bzw. Zielflughafens. Also auch in Österreich, wenn man in Wien startet/landet.

4. Was passiert, sollte SkyEurope pleite gehen?
Dann ist niemand mehr da, um Ersatz zu leisten. Nur Pauschalreisende sind dagegen versichert.

5. Und wenn ich meinen Flug stornieren will?
Stornos sind meist teuer. Man hat aber zumindest das Recht, Steuern und Startgebühren refundiert zu erhalten.

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