Die häufigsten Passirrtümer

Falsch gedacht

Die häufigsten Passirrtümer

Grenzkontrollen gehören in der Regel der Vergangenheit an, was aber nicht bedeutet, dass man ohne gültigen Ausweis durch die Lande reisen kann. Darauf hat der ÖAMTC hingewiesen. Touristiker Michael Teuschl fasste die klassischen Irrtümer zusammen:

"Innerhalb der Europäischen Union braucht man kein Reisedokument mehr"
Falsch. Reisende müssen sich immer und überall mit Reisepass bzw. gültigem Personalausweis ausweisen können.

"Der Führerschein reicht als Reisedokument"
Falsch. Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.

"Man kann überall mit einem bis zu fünf Jahre abgelaufenen Reisepass einreisen"
Bedingt richtig. Bei Flugreisen kann aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines (zumeist Billigairlines) Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden.

"Auch der Personalausweis darf abgelaufen sein"
Falsch. Ein Personalausweis muss immer gültig sein.

"Mit einem gültigen Personalausweis darf man in jedes Land reisen"
Bedingt richtig. Aktuell akzeptieren 36 Staaten Europas den Personalausweis als Reisedokument.

"Mit einem Notpass kann ich unbekümmert reisen"
Falsch. Der cremefarbene Notpass ist nur eine bestimmte Zeit gültig. Daher gilt: Vor der Abreise bei der zuständigen Vertretungsbehörde des Ziellandes rückfragen, ob eine Einreise mit dem österreichischen Notpass im Zielland möglich ist.

"Großbritannien und Irland gehören zur EU, deshalb werden Reisedokumente bei Grenzübertritt nicht kontrolliert"
Falsch. Beide Länder gehören zwar zur EU, aber nicht zum Schengenraum. Daher müssen bei Grenzübertritt entweder ein gültiger Reisepass oder ein Personalausweis vorgezeigt werden.

"Wenn ich mal auf einen Sprung zu unseren Nachbarn, z.B. nach Ungarn oder in die Slowakei fahre, brauche ich keine Ausweise"
Falsch. Ein Pass oder Personalausweis kann immer und überall verlangt werden.

"Unser Haustier kommt mit in den Urlaub. Wir brauchen nichts beachten"
Falsch. Auch der Hund oder die Katze brauchen einen "Pass", nämlich den EU-Heimtierausweis.

Übrigens: Kinder-Miteintragungen sind ab dem 15. Juni 2009 nicht mehr möglich. Bereits bestehende Kinder-Miteintragungen gelten jedoch noch bis 15. Juni 2012 - unabhängig davon, ob der Reisepass, in dem sich die Kinder-Miteintragung befindet, darüber hinaus gültig ist.

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