Fluggastrechte

Überblick

Fluggastrechte

Fluggastrechte

Ihre Rechte bei Verspätungen, Ausfällen & Co im Überblick

Hier finden Sie auf einen Blick sämtliche Rechte die Ihnen als Passagier bei Flugverspätungen, Ausfällen oder Überbuchungen zustehen:

Wann bestehen Fluggastrechte?

·         Verspätung von Flügen

·         Annullierung von Flügen

·         „denied boarding“ (z.B. überbuchten Flügen)

Welche Unterstützungsleistungen stehen dem Fluggast zu?

·         Information über den Grund der Verspätung/Annullierung, etc.

·         Anrecht auf zwei kurze Telefonate, E-Mails oder Faxe

·         Abhängig von der Wartezeit steht Passagieren nach zwei Stunden muss Verpflegung angeboten werden

·         Falls erforderlich muss für eine Hotelunterkunft gesorgt werden

·         Umbuchung des Fluges, der es ermöglicht, den Zielort so schnell wie möglich zu erreichen – dies kann nur passieren, wenn die Kapazitäten bei Alternativflügen gegeben sind.

Welche finanziellen Entschädigungen stehen dem Passagier zu?

·         Bei einem verspäteten Flug, wenn die Verspätung über drei Stunden beträgt.

·         Bei Annullierungen von Flügen, wenn der Grund nicht unter „höhere Gewalt“ (z.B. Aschewolke, Streiksituationen, politische Unruhen, etc.)

·         „denied boarding“ (z.B. überbuchte Flüge)

Wohin kann man sich wenden, wenn die Airline keinen Entschädigungen oder Unterstützungen den Betroffenen zukommen lässt?

·         Die Beschwerde- und Schlichtungsstelle im BMVIT hilft in diesen Fällen.

·         Kontakt:

E-Mail: fluggastrechte@bmvit.gv.at

Service-Hotline: +43 (0)1 711 62 65 DW 9204 (Mo bis Do, 09:00 bis 12:00 Uhr)

Homepage: www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/flugreisende

 

Weitere Informationen aufrufbar unter http://www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/flugreisende/fluggastrechte.html.

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