Muss man Auslands-Strafzettel bezahlen?

Falsch geparkt

Muss man Auslands-Strafzettel bezahlen?

Rein ins Auto, über die Grenze und schon ist man mittendrin im Urlaub. Wochen später folgt manchmal die böse Überraschung – ein Strafzettel im Briefkasten. Werden Auslandsstrafen in Österreich geahndet? In Bezug auf diese Frage besteht nach wie vor Aufklärungsbedarf. Grundsätzlich ist es möglich, dass nicht bezahlte Auslandsstrafen von den österreichischen Behörden zwangsweise eingetrieben werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Reiseland, in dem der Verstoß begangen wurde, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen hat. "Häufig wird die Vollstreckung im Inland auch ohne oder aufgrund einer falschen gesetzlichen Grundlage versucht", erläutert ÖAMTC-Chefjurist Andreas Achrainer die Problematik. Der Clubexperte rät deshalb dazu, mit den ÖAMTC-Juristen Kontakt aufzunehmen. Mithilfe eines Formulars der ÖAMTC-Rechtsberatung können z. B. fremdsprachige Strafbescheide retour ins jeweilige Land geschickt werden, um eine Übersetzung anzufordern.

Vorab informieren
Wer Strafbescheide ignoriert, sollte sich bewusst sein, dass spätestens bei Wiedereinreise in das Urlaubsland die Eintreibung des offenen Strafbetrags vor Ort droht. Damit das nicht passiert, sollten sich Autourlauber vorab über die Verkehrsbestimmungen im jeweiligen Reiseland informieren. Ein Überblick der  ÖAMTC-Touristik:

* Italien: Unser Nachbarland war 2010 das beliebteste Auslandsreiseziel der Österreicher. Alkoholisierte Lenker mit mehr als 1,5 Promille müssen in Italien damit rechnen, dass ihr Fahrzeug beschlagnahmt, enteignet und zwangsversteigert wird. "Um den hohen Anteil nächtlicher Unfälle zu verringern, kosten Verstöße wie Geschwindigkeitsübertretung oder Drängeln zwischen 22 und 7 Uhr um ein Drittel mehr als tagsüber", weiß ÖAMTC-Touristikerin Silvie Bergant. Wer am Steuer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, muss mindestens 150 Euro Bußgeld zahlen.

* Spanien: "Harmloses" Falschparken kann teuer zu stehen kommen - die spanischen Behörden verrechnen bis zu 200 Euro. Die ÖAMTC-Expertin warnt: "Bei schweren Vergehen, wie dem Übertreten der zulässigen Geschwindigkeit um 60 km/h oder bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 1,2 Promille, droht sogar eine Haftstrafe von mindestens drei Monaten."

* Griechenland: Die Strafen sind im europäischen Vergleich recht hoch, die Fristen für deren Bezahlung sehr kurz angesetzt. Kostet beispielsweise ein Überholverstoß bei Sofortzahlung 350 Euro, so erhöht sich das Bußgeld nach Ablauf einer 10-tägigen Frist bereits auf das Doppelte.

* Skandinavien: "In Dänemark werden gehaltsbezogene Strafen verhängt – wer mehr verdient, bezahlt mehr", erklärt die ÖAMTC-Touristikerin. Alkohol am Steuer kann einen ganzen Monatsverdienst kosten. Norwegen hat mit 670 Euro Strafe für Überhol- und Rotlichtverstoße die höchsten Strafen in Europa. Auch schnelles Fahren kommt hier teurer als sonst wo.

* Irland: Heuer wurde die Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt. "Bereits kleine Überschreitungen werden mit mindestens 200 Euro Strafe geahndet", erklärt Bergant.

* Schweiz: Wer sich hier von einem Navigationsgerät leiten lässt, sollte unbedingt ein Gerät ohne Radarwarnfunktion verwenden. Denn dieses Extra wird mit Radarwarngeräten gleichgestellt und ist verboten. "Derartige Geräte dürfen weder erworben noch in Umlauf gebracht werden", so die ÖAMTC-Expertin. Auch der Einbau ins Fahrzeug, das Mitführen und Verwenden von Radarwarnern ist untersagt. Rigoros geht die Schweizer Exekutive auch bei Verkehrsverstößen vor. Für Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 50 km/h fallen mindestens 690 Euro Strafe an.

Weitere Infos über die Verkehrbestimmungen verschiedener Reiseländer sind unter www.oeamtc.at/laenderinfo verfügbar.

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