08. Juli 2011 10:25

Einschleppungsgefahr 

Pflanzliche Souvenirs mit bösen Folge

Strenge Bestimmungen, damit keine Pflanzenkrankheiten eingeschleppt werden.

Pflanzliche Souvenirs mit bösen Folge
© sxc

Im Urlaub sind Pflanzenliebhaber oft verleitet, lebende Pflanzen oder Stecklinge als Erinnerung mit nach Hause zu nehmen. Oft endet der Urlaub jedoch endet mit großer Enttäuschung bei der Einreise am Flughafen, da die Mitnahme von Pflanzen, aber auch vielen pflanzlichen Produkten, Beschränkungen oder gar Einfuhrverboten unterliegt. In solchen Fällen werden die Pflanzen vom Zoll beschlagnahmt und müssen vernichtet werden.

Pflanzenkrankheiten

Grund für diese drastischen Maßnahmen ist die Einschleppungsgefahr von Pflanzenkrankheiten oder -schädlingen: Sie können als blinde Passagiere mitreisen und bei Etablierung in der heimischen Landwirtschaft schwere wirtschaftliche Schäden verursachen. Als bekanntes Beispiel sei die Reblaus genannt, die im 19. Jahrhundert den Weinbau in Europa fast gänzlich zum Erliegen brachte.

Strenge Bestimmungen

Auch heutzutage gibt es viele derartige gefährliche Schaderreger, die als sogenannte "Quarantäneschadorganismen" gelistet sind und deren Einschleppung unbedingt verhindert werden muss. Daher gelten auch für "pflanzliche Souvenirs" strenge Einfuhrbestimmungen, wie beispielsweise die Vorlage eines Pflanzengesundheitszeugnisses aus dem Herkunftsland.

Um Unannehmlichkeiten bei der Rückkehr aus dem Urlaub zu vermeiden, informieren Sie sich bitte daher noch vor Antritt einer internationalen Reise über die gesetzlichen Bestimmungen. Auskünfte erteilt der Amtliche Österreichische Pflanzenschutzdienst an der AGES unter der Telefonnummer (direkt aus ganz Österreich ohne weitere Vorwahl) 050 555-33301 oder 050 555-33302.

Mehr Infos: www.ages.at




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