Urteil

AfD-Politikerin darf Nazi-Schlampe genannt werden

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Die Äußerung gegen Weidel sei "von der Meinungsfreiheit gedeckt".

Die AfD-Spitzenkandidatin für die deutsche Bundestagswahl, Alice Weidel, hat im Rechtsstreit um umstrittene Äußerungen über sie in einer NDR-Satiresendung eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Hamburg wies am Mittwoch einen Antrag Weidels auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Sender NDR zurück. Ein Moderator hatte Weidel in der Sendung "extra 3" als "Nazi-Schlampe" bezeichnet.

Meinungsfreiheit

Das Gericht entschied nun, dass es sich dabei um Satire handle, "die im konkreten Kontext der Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist". Der Beitrag war Ende April im Zusammenhang mit der Wahl Weidels zur AfD-Spitzenkandidatin auf einem Parteitag in Köln gesendet worden. Der Moderator bezog sich in der umstrittenen Äußerung auf eine Rede Weidels, in der sie forderte, die "politische Korrektheit" gehöre auf "den Müllhaufen der Geschichte".

Der Moderator kommentierte dies mit den Worten: "Jawoll, Schluss mit der politischen Korrektheit! Lasst uns alle unkorrekt sein, da hat die Nazi-Schlampe doch recht. War das unkorrekt genug? Ich hoffe!"

Satire

Die Richter erklärten nun, die umstrittene Äußerung mit den Begriffen "Nazi" und "Schlampe" beziehe sich "in klar erkennbarer satirischer Weise" auf die Forderung, die politische Korrektheit gehöre auf den Müllhaufen der Geschichte. Der Zuschauer begreife den Begriff "Nazi" als "grobe Übertreibung", nehme deshalb aber nicht an, dass Weidel "Anhängerin der Nazi-Ideologie" sei.

Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Der Bevollmächtigte Weidels in dem Rechtsstreit kündigte laut Gericht bereits an, gegen die Zurückweisung des Antrags sofortige Beschwerde einzulegen. Darüber müsste dann das Oberlandesgericht entscheiden.

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