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Ansschlag in Ansbach

Attentäter hätte nach Bulgarien abgeschoben werden sollen

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Der Asylantrag in Deutschland war abgelehnt worden.

Der Attentäter von Ansbach hätte nach Bulgarien abgeschoben werden sollen. Dies erklärte ein Sprecher des deutschen Innenministeriums am Montag in Berlin. Der 27-jährige Syrer hatte sich bei einem Musikfestival am Sonntagabend selbst in die Luft gesprengt und dabei zwölf Menschen teilweise schwer verletzt.

Der Täter hatte in Deutschland um Asyl angesucht, was jedoch abgelehnt worden war. Er war wegen Drogendelikten polizeibekannt und galt als suizidgefährdet.

Attentäter wurde in Österreich registriert

Der Selbstmordattentäter von Ansbach soll auf seiner Flucht nach Deutschland auch in Österreich registriert worden sein. Dies gehe aus entsprechenden Einträgen im Eurodac-System, der gesamteuropäischen asylrechtlichen Datenbank, hervor, sagte der Sprecher des Innenministeriums weiter.

Im Wiener Innenministerium konnte man vorerst nicht bestätigen, dass der syrische Flüchtlinge auch durch Österreich gereist ist. "Aktuell liegt noch keine Bestätigung vor", sagte Ministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck. "Wir sind in Kontakt mit den deutschen Behörden."

Aufgrund des Eurodac-Eintrags hätte der Syrer, der sich am Sonntagabend selbst in die Luft sprengte und dabei zwölf Menschen teils schwer verletzte, nach Bulgarien abgeschoben werden sollen. Laut deutschen Polizeiangaben hatte der 27-Jährige seit rund zwei Jahren in der mittelfränkischen Stadt Ansbach gelebt. Sein Asylantrag war abgelehnt worden, wegen des Bürgerkrieges in Syrien konnte er nicht in sein Heimatland abgeschoben werden. Eine Rückführung in das Ersteinreiseland innerhalb der EU, wie es die sogenannte Dublin-Richtline vorsieht, wäre aber möglich gewesen.
 

Video zum Thema: Ansbach-Attentäter lebte in Asylbewerberunterkunft

 
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