Norwegischer Geheimdienst:

Breivik-Massaker war nicht zu verhindern

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46 Überlebende werden beim Prozess gegen den Attentäter aussagen.

Mehrere Dutzend Überlebende des Massakers auf der norwegischen Insel Utoya werden vor Gericht gegen den Attentäter Anders Behring Breivik aussagen. Wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte, werden insgesamt 46 Zeugen vom Amoklauf berichten, 33 von ihnen erlitten auf Utoya Schusswunden und andere Verletzungen. Insgesamt hat die Staatsanwaltschaft 98 Zeugen geladen. Vom 16. April an muss sich Breivik - dessen Bombe im Regierungsviertel von Oslo und dessen anschließender Amkoklauf auf Utoya im Vorjahr insgesamt 77 Menschen das Leben kostete - wegen Terrorismus und vorsätzlichen Mordes vor Gericht verantworten.

"Nicht schuldig" bekannt
Bei Anhörungen im Februar hatte er sich nicht schuldig bekannt und erklärt, er habe aus Selbstverteidigung gehandelt. Der Islamhasser Breivik hatte ausgesagt, er habe die Regierung für ihre Einwanderungspolitik bestrafen wollen.

Der norwegische Geheimdienst teilte unterdessen am Mittwoch in Oslo mit, es habe keine konkreten Hinweise auf die Pläne des Attentäters gegeben. Breivik habe zwar in Polen Chemikalien zum Sprengstoffbau gekauft. Dies sei bekanntgewesen. Die Menge sei aber für eine routinemäßige Nachverfolgung zu gering gewesen. "Unsere Hauptaufgabe bestand darin, Terrorismus in Norwegen zu verhindern. Wir haben uns bemüht, ihn zu verhindern, aber am 22. Juli ist uns das nicht gelungen", sagte Roger Berg, Leiter des Geheimdienstes.

Fehler eingestanden
Bereits am Vortag hatte Norwegens Polizeichef Fehler beim Einsatz gegen Breivik eingestanden und sich öffentlich entschuldigt. Nach internen Ermittlungen hätten die Einsatzkräfte "theoretisch" 16 Minuten früher die Insel Utoya erreichen können, wenn sofort ein Boot verfügbar gewesen wäre. Auch habe es Kommunikationsprobleme gegeben.

Breivik soll in der ersten Woche des Verfahrens seine Taten erklären. Die Schlussplädoyers werden dann am 22. Juni erwartet. Zuvor müssen aber Experten zum Geisteszustand des Attentäters gehört werden. Ein erstes psychiatrisches Gutachten hatte den Täter für unzurechnungsfähig erklärt. Nun wird er ein zweites Mal untersucht.

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