Prozessbeginn

Der Horror-Vertrag des "Schweden-Fritzl"

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Horror-Arzt schloss mit seinem Opfer einen abscheulichen Vertrag ab.

Es erinnert an die grausamen Taten von Josef Fritzl. In Schweden hat ein Arzt eine Frau zuerst betäubt, dann verschleppt und schließlich vergewaltigt. Eine Woche hielt er sie in seinem Bunker fest.

Betonmauern

Fünf Jahre soll der schwedische Fritzl an seinem Horror-Verlies gebaut haben. Und dabei hat er an alles gedacht. Ein Bett ist darin zu finden sowie eine funktionstüchtige Toilette und eine Küchenzeile. Zudem baute er besonders dicke Betonmauern, durch die kein Schrei dringt.

Schweden Fritzl
© Swedish Police Authority

Nach Jahren machte der „Schweden-Fritzl“ dann den entscheidenden Fehler. Der Horror-Arzt geriet offenbar in Panik, da die Frau bereits vermisst gemeldet wurde und die Ermittler ihre Wohnung durchsucht hatten. Daraufhin holte der Mann die Frau aus dem Verlies und fuhr mit ihr zur Stockholmer Polizei, damit sie eine Falschaussage zu ihrem Wohlergehen machen kann. Er wollte sie dazu zwingen, aber die Beamten glaubten ihr die Version nicht und hakten nochmals nach. Die Frau erzählte ihnen daraufhin alles.

Prozess
Am Montag begann nun in Stockholm der Prozess gegen den Horror-Arzt Martin T. Dabei sahen sich das 30-jährige Opfer und der Täter erstmals wieder. Die junge Frau erschien ganz in schwarz, sie wollte nicht erkannt werden. Der Horror-Arzt versuchte während des Prozesses mehrmals vergeblich, ihr in die Augen zu sehen. Das Opfer fordert nun 40.000 Euro Schmerzensgeld.

Abscheulicher Vertrag
Inzwischen wurden auch immer mehr grausame Details des Verbrechens bekannt. So fand die Polizei bei den Ermittlungen auf dem PC des Täters einen abscheulichen Vertrag. Die Vereinbarung zwischen dem Horror-Arzt und dem Opfer sollte über zehn Jahre laufen und die junge Frau zu Sex und einer Reihe von perversen Sexualpraktiken verpflichten. Das Opfer wurde durch den Kontrakt etwa auch zu einer Intimrasur und einem Bauchnabelpiercing verpflichtet.

Die „Vereinbarung“ sah auch Strafen vor. Sollte die Frau versuchen zu fliehen, würde sie mit 5 zusätzlichen Jahren Haft verurteilt. Für Masturbation würde sie mit 2 Jahren bestraft. Im Vertrag kamen zudem auch Verkürzungen vor: Bei Analverkehr hätte sich die Laufzeit der Vereinbarung etwa um ein Jahr verringert.

Video zum Thema: Prozess gegen "schwedischen Fritzl"
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