In neuen Aufnahmezentren

Deutsche planen schnellere Asylverfahren

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Unter anderem ist die Ausweitung der sicheren Herkunftsländer fixiert.

Die deutsche Regierung hat am Mittwoch nach monatelangen Verhandlungen verschärfte Asyl-Regeln auf den Weg gebracht. Zudem sollen Marokko, Algerien und Tunesien zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden. Nachfolgend ein Überblick über das Gesetzespaket:

BESCHLEUNIGTE VERFAHREN:
Kern des Pakets sind spezielle Aufnahmezentren, die die Bundesländer einrichten. Dort sollen diejenigen ein Schnellverfahren durchlaufen, die aus sicheren Herkunftsländern kommen, mit Wiedereinreisesperren belegt sind oder einen Folgeantrag stellen. Dies gilt auch für Asylsuchende, die keine Bereitschaft etwa zur Abgabe ihrer Fingerabdrücke zeigen, falsche Angaben zur Identität gemacht oder Dokumente mutwillig vernichtet haben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll vor Ort über die Anträge innerhalb einer Woche entscheiden. Widerspruchsverfahren sollen binnen zwei weiterer Wochen abgeschlossen sein. Bislang dauern die Verfahren mehrere Monate. Abgelehnte Asylbewerber sollen direkt aus den Einrichtungen in ihr Land zurückkehren oder abgeschoben werden.

RESIDENZPFLICHT:
Für die Dauer des Verfahrens sind die Personen verpflichtet, sich nur im Bezirk der jeweiligen Ausländerbehörde aufzuhalten. Bei einem Verstoß wird das Asylverfahren eingestellt. Eine Möglichkeit zur Wiederaufnahme besteht dann nur ein Mal.

REGISTRIERUNG:
Damit sich Asylbewerber auch wirklich in die ihnen zugewiesene Aufnahmeeinrichtung begeben, soll erst dann ein voller Anspruch auf gesetzliche Leistungen bestehen, wenn sie den neuen Ankunftsnachweis besitzen. Dieser wird nur im jeweiligen Aufnahmezentrum ausgestellt.

FAMILIENNACHZUG:
Für Flüchtlinge mit dem nachrangigen, subsidiären Schutz soll der Nachzug von Familienmitgliedern ab Inkrafttreten des Gesetzes für zwei Jahre ausgesetzt werden. Dabei handelt es sich um Personen, die nicht unmittelbar persönlich verfolgt sind und deshalb weder Schutz als Flüchtling noch nach dem Asylrecht erhalten. Wenn ihnen dennoch im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht, wird ihnen dieser subsidiäre Schutzstatus zugesprochen. Unter diesen Personenkreis fällt auch ein Teil der syrischen Flüchtlinge, für die seit einigen Wochen wieder die strengere Einzelfallprüfung gilt. Nach Ablauf der zwei Jahre soll die alte Rechtslage automatisch wieder in Kraft treten.

Ein Kompromiss der Koalition sieht vor, dass bei den Flüchtlingskontingenten, die Deutschland künftig der Türkei, dem Libanon und Jordanien abnehmen möchte, verstärkt Personen berücksichtigt werden, die für eine Familienzusammenführung infrage kommen, weil Angehörige schon in Deutschland leben.

ABSCHIEBUNGEN:
Abschiebungen sollen weniger an möglicherweise unberechtigten medizinischen Gründen scheitern. Die Rahmenbedingungen für solche ärztlichen Atteste werden daher präzisiert. Die Bescheinigung muss bestimmten Kriterien genügen, um eine gravierende Krankheit glaubhaft zu machen.

Der Bund will sich zudem stärker bei der Beschaffung von Ersatzpapieren für Personen engagieren, die Deutschland verlassen müssen. Eine neue Einheit der Bundespolizei soll im ständigen Kontakt mit den Botschaften der Herkunftsländer stehen.

KOSTEN FÜR FLÜCHTLINGE:
Flüchtlinge müssen sich künftig an den Kosten von Sprach- und Integrationskursen mit zehn Euro im Monat beteiligen. Der Betrag wird ihnen von den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abgezogen.

SCHUTZ VON JUGENDLICHEN:
Alle Personen, die sich in den Aufnahmezentren und Unterkünften um die Beaufsichtigung, Betreuung oder Ausbildung minderjähriger Migranten kümmern, müssen künftig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Damit soll sichergestellt sein, dass die Mitarbeiter nicht durch Gewalt- oder Sexualdelikte aufgefallen sind.

SICHERE HERKUNFTSSTAATEN:
In Deutschland gelten als sichere Herkunftsländer derzeit neben den EU-Mitgliedsstaaten auch Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, das Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien. In einem gesonderten Gesetz will die Regierung die nordafrikanischen Staaten Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten erklären. Dadurch können die Verfahren für Menschen von dort beschleunigt und Abschiebungen schneller angeordnet werden. Die Zahl der Asylsuchenden aus den Maghreb-Staaten ist in den vergangenen Monaten stark gestiegen. Aber nur 1,7 Prozent der Bewerber aus Algerien und 3,7 Prozent der Bewerber aus Marokko wurde im vergangenen Jahr Schutz gewährt. Nordafrikaner sollen auch an den Übergriffen von Köln in der Silvesternacht beteiligt gewesen sein. Für dieses Gesetzesvorhaben brauchen Union und SPD Stimmen der Grünen im Bundesrat.

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