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Trauma nach Silvesternacht

Deutsche stellen Grapschen unter Strafe

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Im neuen Sexualstrafrecht reicht ein einfaches „Nein“ für eine Strafe aus.

Bisher mussten sich Frauen in Deutschland körperlich wehren, damit ein sexueller Übergriff als Vergewaltigung galt. Doch nach den Sexattacken der Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof, in der Frauen von jungen Ausländern umzingelt, begrapscht, in einigen Fällen sogar vergewaltigt wurden, verschärfte der Bundestag am Donnerstag das Sexualstrafrecht.

Sexuelle Gewalt soll damit leichter geahndet werden können: Künftig macht sich nicht nur strafbar, wer Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt. Ein einfaches „Nein“ kann jetzt dafür reichen. Handlungen, die „gegen den erkennbaren Willen“ des Opfers erfolgen, werden bestraft, heißt es in der Neufassung von Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs.

„Meilenstein“

Alle Fraktionen im Bundestag jubelten über das Gesetz: ein „historischer Schritt“ und „Meilenstein“. Schauspielerin Maria Furtwängler schrieb auf Facebook: „Nein heißt nein. Endlich.“

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