Bad Aibling

Dreieinhalb Jahre Haft für Fahrdienstleiter

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Bei Zusammenstoß zweier Züge starben zwölf Menschen.

Zehn Monate nach dem Zugsunglück von Bad Aibling ist der Fahrdienstleiter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann ist der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig, wie das Landgericht Traunstein am Montag befand. Bei dem Zusammenstoß zweier Züge am 9. Februar in Oberbayern waren zwölf Menschen gestorben und fast 90 teils lebensgefährlich verletzt worden.

Das Gericht sprach von einem der erschreckendsten Zugsunglücke in den letzten Jahren. Zu Prozessbeginn hatte der Bahnmitarbeiter gestanden, bis kurz vor dem Zusammenstoß der beiden Züge am 9. Februar in dem oberbayerischen Kurort das Fantasy-Rollenspiel "Dungeon Hunter 5" auf seinem Handy gespielt zu haben. Dabei geht es um das Töten von Dämonen. Die Vorschriften der Deutschen Bahn verbieten jedoch die private Nutzung von Smartphones im Dienst.

Vom Spielen abgelenkt

Vom Spielen abgelenkt stellte der Fahrdienstleiter an jenem Unglücksmorgen mehrere Signale im Stellwerk falsch, wie die mehrtägige Beweisaufnahme im Prozess das Ermittlungsergebnis bestätigte. Beim Absetzen eines Notrufes drückte der 40-Jährige zu allem Unglück auch noch eine falsche Taste. Der Alarm erreichte die Lokführer nicht. Der Frontalzusammenstoß auf eingleisiger Strecke war daraufhin nicht mehr zu verhindern.

An einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung hatte nach sechs Verhandlungstagen kein Zweifel mehr bestanden. Denn selbst die Verteidiger des Fahrdienstleiters räumten dies ein. Allerdings hielten sie eine Bewährungsstrafe für ausreichend. Allenfalls kam für die Anwälte eine Haftstrafe von maximal zweieinhalb Jahren infrage.

Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen vier Jahre Gefängnis beantragt. Die Hinterbliebenen der Todesopfer und verletzten Passagiere schlossen sich als Nebenkläger dieser Forderung im Wesentlichen an. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre. Das Gericht betonte bei seinem Urteilsspruch, alle Beteiligten hätten zu einem "ruhigen und sachlichen Verhandlungsstil" beigetragen.

Abweichend von der Anklage verurteilte das Gericht den Angeklagten bei den Fällen der fahrlässigen Körperverletzung wegen 85 Taten und nicht wie angeklagt wegen 89 Taten. Das Gericht ordnete außerdem die Fortdauer der Haft für den seit dem Frühjahr in Untersuchungshaft sitzenden Beschuldigten an.

Bekannt wurde in dem Prozess auch, dass die Bahn auf der Unglücksstrecke seit mehr als 30 Jahren veraltete Signaltechnik einsetzt. Eine Vorschrift von 1984, zusätzliche Anzeigen zu installieren, war nicht umgesetzt worden, wie ein Unfallexperte des staatlichen Eisenbahn-Bundesamtes aussagte. Die Bahn muss dies aber nur im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten tun.
 

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