EU-Beschluss

Einheitliche Aufenthaltsgenehmigungen

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Die EU-Länder können aber eigene Einschränkungen beschließen.

Für Bürger aus Drittstaaten soll es in der Europäischen Union künftig eine einheitliche und kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis geben. Darauf zielt eine Richtlinie ab, die am Dienstag vom Europaparlament verabschiedet wurde. Der Rat hat dem Text bereits zugestimmt, die Neuregelung kann damit in Kürze in Kraft treten. Die 27 EU-Staaten haben anschließend zwei Jahre Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen.

Die Neuregelung gilt für Bürger aus Ländern außerhalb der EU, die in einem EU-Staat arbeiten wollen oder sich bereits legal in einem Mitgliedsland aufhalten. Ihre Rechte sollen künftig gestärkt werden. Grundsätzlich sollen sie beispielsweise ein Anrecht auf "korrekte Arbeitsbedingungen", die Anerkennung von Berufsabschlüssen, auf Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, auf Sozialversicherung und Rente erhalten.

Einzelne EU-Ländern können Einschränkungen beschließen
Die EU-Staaten können aber "spezifische Einschränkungen" dieser Rechte beschließen. Auch können sie weiterhin selbst entscheiden, wie viele Bürger aus Drittstaaten bei ihnen einreisen und arbeiten dürfen. Über die Anträge auf die neue einheitliche Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis werden sie künftig allerdings binnen vier Monaten entscheiden müssen.

Damit würden Arbeitnehmer aus Ländern außerhalb der EU weitgehend den einheimischen Kollegen gleichgestellt, betonte die deutsche Grüne, Elisabeth Schroedter. Dies sei ein "Meilenstein für einen offenen und zugleich fairen Arbeitsmarkt". Außerdem werde den Versuchen von Lohndumping die Grundlage entzogen. Die CSU-Europaabgeordnete Monika Hohlmeier begrüßte die künftige kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis als "wichtiges Instrument beim Kampf gegen Schwarzarbeit". Faire Standards und zügige Verfahren verhinderten das Abdriften von Menschen in Illegalität.

Das Europarlament beschloss am Dienstag außerdem eine neue Richtlinie, die EU-Bürger künftig besser vor Gewalttaten schützen soll. Demnach sollen potenzielle Opfer etwa von sexueller Gewalt, Entführung oder Belästigungen, für die in einem EU-Land Schutzmaßnahmen angeordnet wurden, bei einem Umzug in einen anderen EU-Staat dort den gleichen Schutz erhalten. Eine "Europäische Schutzanordnung" kann beispielsweise erteilt werden, um potenzielle Täter von bestimmten Orten zu verbannen, wo die geschützte Person lebt oder arbeitet.

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