Frist verpasst

Flüchtling zu spät abgeschoben – jetzt darf er bleiben

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Weil der Staat die Abschiebungsfrist versäumt hat, darf der Iraner bleiben.

Wenn Flüchtlinge abgeschoben werden, dann muss das innerhalb von sechs Monaten nach dem negativen Asylbescheid passieren. Was geschieht, wenn ein Staat diese Frist versäumt, kann man nun in Deutschland beobachten. Ein Iraner hatte gegen seine Abschiebung geklagt und in letzter Instanz gewonnen.

Frist verpasst

Der Flüchtling war über Ungarn nach Deutschland eingereist. Laut deutschen Kriterien erfülle er nicht die Punkte, um einen Asylstatus zu erhalten. Gemäß den Dublin-Regeln sollte er nach Ungarn überstellt werden, das EU-Land in dem er zuerst registriert wurde. Ungarn war zu der Wiederaufnahme des Mannes bereit, allerdings ließ der deutsche Staat die Frist verstreichen, in der eine Abschiebung legal sei.

Der betroffene Flüchtling klagte am Verwaltungsgericht in Trier. Wenn Deutschland die Frist verpassen, dass sei es dazu verpflichtet, ihn aufzunehmen. Das Verwaltungsgericht lehnte sein Anliegen zwar ab, aber das Bundesverwaltungsgericht gab ihm in letzter Instanz Recht.

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