Haftbefehl abgelehnt

Gericht hätte Kinder-Mord verhindern können

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Kurz vor der Tat wollte die Polizei Jan O. ins Gefängnis stecken.

Ein Sicherungshaftbefehl gegen den mutmaßlichen Mörder der 14-jährigen Nina und des 13-jährigen Tobias aus Bodenfelde ist offenbar zehn Tage vor der Tat von der zuständigen Behörde abgelehnt worden. Hintergrund für den Antrag war der Verstoß gegen Bewährungsauflagen, wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" am Samstag vorab berichtete.

Nicht erreichbar
Für seine Therapeuten war der 26-Jährige laut dem Bericht im Sommer nicht mehr erreichbar, obwohl er sich ein Jahr lang wegen seiner Drogen- und Alkoholsucht betreuen und seinen Urin regelmäßig kontrollieren lassen musste. Im September habe der Mann zudem auch die Termine mit seiner Bewährungshelferin nicht mehr eingehalten.

Feuer gelegt
Wie das Magazin weiter berichtet, verursachte Jan O. am 24. Oktober ein Feuer in einem Schuppen im Uslarer Ortsteil Vahle. Dadurch geriet ein angrenzendes Mehrfamilienhaus in Brand. Im Zuge der Ermittlungen wurde er nur kurzzeitig festgenommen. Laut Staatsanwaltschaft hätten keine Haftgründe vorgelegen, die Beweise allenfalls für eine fahrlässige Brandstiftung gereicht.

Anruf
Den späteren Leiter der Mordkommission, Hartmut Reinecke, veranlasste diese Tat zu einem Anruf bei der Strafvollstreckungskammer in Stade. Fahrlässige Brandstiftung und Alkoholmissbrauch reichten der Behörde als Grund für einen Sicherungshaftbefehl aber nicht aus. "Gewalt war nie ein Thema", sagte die Sprecherin des Landgerichts Stade dem Magazin.

Dennoch sah die Strafvollstreckungskammer möglichen Handlungsbedarf und beschloss am 12. November, drei Tage vor dem ersten Mord, mit ihm über eine kurzfristige Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt zu reden. Das Gespräch sollte am 25. November stattfinden.

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