Aufregung

Jäger tötet Flüchtling per Kopfschuss – Verfahren eingestellt

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Obwohl der Mann gegen das Waffengesetz verstoßen hatte, gibt es keine Strafe.

Ende April wurde ein albanischer Flüchtling in der deutschen Stadt Neunrade-Affeln (Nordrhein-Westfalen) von einem Jäger getötet. Der 18-Jährige war mitten in der Nacht in ein Fachwerkhaus eingebrochen und wurde dabei vom Besitzer mit einem Kopfschuss getötet.

Die Staatsanwaltschaft wertete das Vorgehen des 63-jährigen Jägers als Notwehr und stellte das Verfahren ein. Der Mann sei in der Nacht durch ein Geräusch geweckt worden und sei anschließen ins Nebenzimmer gegangen. Dort überraschte ihn der Einbrecher, der Jäger griff zur Waffe und schoss. Der 18-jährige Albaner starb einen Tag später im Krankenhaus. Selbst die Tatsache, dass der 63-Jährige gegen das Waffengesetz verstoßen hab, änderte an der Entscheidung der Staatsanwaltschaft nichts.

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