Wegen Flüchtlingspolitik

Köln: Attentäter wollte Merkel töten

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Der Messerangreifer von Köln hatte eigentlich die deutsche Kanzlerin im Visier.

Der geständige Messerangreifer der Kölner Oberbürgermeisterin hätte nach Angaben eines Polizisten am liebsten die deutsche Kanzlerin Angela Merkel wegen ihrer Flüchtlingspolitik getötet.

Es sei aber zu schwierig, an die Regierungschefin heranzukommen, soll S. nach Angaben eines Polizisten unmittelbar nach dem Attentat auf Henriette Reker in Köln gesagt haben.

Zeichen gegen Flüchtlingspolitik
Um ein Zeichen gegen die deutsche Flüchtlingspolitik zu setzen, habe er sich daher entschieden, die Lokalpolitikerin umzubringen. Diese habe eine ähnlich flüchtlingsfreundliche Politik betrieben, gab der geständige Attentäter nach den Erinnerungen des Polizisten am Freitag vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht weiter an.

Rieker ist parteilos, wurde bei ihrer Wahl aber unter anderem von der CDU unterstützt, der auch Merkel angehört.

Frank S. hatte Reker im vergangenen Oktober einen Tag vor ihrer Wahl zur Oberbürgermeisterin an einem Wahlkampfstand ein großes Bowiemesser in den Hals gerammt und sie lebensgefährlich verletzt.

Tat gestanden
Reker war vor ihrer Bürgermeisterwahl als Sozialdezernentin für die Unterbringung der Flüchtlinge in Köln (Nordrhein-Westfalen) zuständig. Im Prozess hatte der Angeklagte die Tat gestanden, aber eine Tötungsabsicht bestritten.

Der 44-Jährige sei nach der Bluttat sehr ruhig und unaufgeregt gewesen, berichtete der Polizist. "Ich bin sowieso im Arsch, ich bleib' den Rest des Lebens im Knast", habe der Festgenommene gesagt.

Er sei schon länger arbeitslos, daran seien "die Ausländer" schuld. Er habe auch schon versucht, sich an einer Autobahnbrücke zu erhängen. Er sei "rechts eingestellt" und habe früher dem nationalen Widerstand angehört, habe er weiter gesagt.

Während seiner Aussage vor Gericht wurde der Polizist vom Angeklagten als "verlogener Schweinehund" beschimpft. Die Vorsitzende Richterin musste den Angeklagten mehrfach ermahnen. Ihm droht lebenslange Haft wegen versuchten Mordes.
 

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