Urteil in Ulm

Lebenslang für Eislingen-Vierfachmord

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Der 19-jährige Sohn der getöteten Familie muss lebenslang hinter Gitter.

Das Landgericht Ulm hat die beiden Vierfachmörder von Eislingen in Deutschland zu den höchst möglichen Strafen verurteilt. Der 19-jährige Sohn der getöteten Familie erhielt am Mittwoch wegen Mordes eine lebenslange Gefängnisstrafe. Das Gericht stellte bei ihm eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Sein 20-jähriger Helfer bekam eine Jugendstrafe von zehn Jahren. Die beiden Schulfreunde hatten am 9. April 2009 mit 30 Schüssen die Eltern und die beiden Schwestern des 19-Jährigen Andreas H. erschossen.

Sicherheitsverwahrung
Das Gericht ordnete für Andreas H. außerdem eine vorbehaltene Sicherungsverwahrung an: Zum Ende der Haftzeit wird geprüft, ob er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und deshalb eingesperrt bleibt. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwältin. Nach ihrer Überzeugung handelte Andreas H. aus Habgier: Er habe das Vermögen der Familie alleine erben wollen.

Bei dem 20-Jährigen Frederik B. hatte die Anklägerin eine vom Gutachter attestierte Entwicklungsstörung berücksichtigt und deshalb eine Jugendstrafe gefordert. Demnach leidet Frederik B. unter dem "Asperger-Syndrom", einer Art Autismus. Die Verteidiger hatten für beide Angeklagten Jugendstrafen gefordert, ohne ein Strafmaß zu nennen.

30 Schüsse
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Täter mit 19 Schüssen erst die Schwestern von Andreas H. beim Fernsehen ermordeten. Danach besuchten sie die ahnungslosen Eltern in einer Gaststätte und plauderten mit ihnen. Kurz danach verließen die beiden Freunde das Lokal und kehrten zum Tatort zurück. Als die Eltern später dort eintrafen, wurden sie mit elf Schüssen umgebracht. Frederik B. gestand vor Gericht, die Schüsse auf Bitten von Andreas H. alleine abgefeuert zu haben, die Staatsanwaltschaft zweifelte das aber an.

Der Prozess dauerte mehrere Monate und endete nun fast genau ein Jahr nach der kaltblütigen Tat. Das Gericht vernahm rund 40 Nachbarn, Freunde und Bekannte von Opfern und Tätern. Es verhandelte 20 Tage lang - ohne Zuschauer, da sich die Vierfachmörder zunächst auch wegen mehrerer Einbrüche in einen Supermarkt und Tennisclub vor Gericht verantworten mussten. Diese Taten hatten sie begangen, als sie noch minderjährig waren. Kurz vor Ende des Prozesses stellte das Gericht diese Verfahren vorläufig ein. Nur die Anklage wegen eines Einbruchs in die Eislinger Schützengilde blieb neben dem Mordvorwurf bestehen. Dort hatten die beiden Schulfreunde im Oktober 2008 die beiden Tatwaffen und 15 weitere Waffen gestohlen.

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