Familienbeihilfe

Mitterlehner will Eckpunkte außer Streit stellen

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Familienminister: Einigung bei Finanzierung problematisch, Familienbesteuerung wird Wahlkampfthema.

Die Koalition startet am Mittwoch ihre Verhandlungen über die Reform der Familienbeihilfe. An eine endgültige Einigung vor der Nationalratswahl im Herbst glaubt VP-Verhandler Reinhold Mitterlehner allerdings nicht. Möglicherweise könne man einige Eckpunkte außer Streit stellen, sagte der Familienminister am Rande einer Pressekonferenz am Dienstag. Insbesondere die Frage der Familienbesteuerung werde aber wohl ein Wahlkampfthema werden.

Am Wochenende hatte Sozialminister Rudolf Hundstorfer (S) im "Kurier" (Sonntag-Ausgabe) gesagt, er rechne nicht mit einer raschen Einigung auf die Reform der Familienbeihilfe, weil noch nicht bekannt sei, was die ÖVP im Bereich der Familienbesteuerung durchsetzen möchte. Dennoch geht Mitterlehner davon aus, dass die SPÖ über das Thema verhandeln möchte und dass man einige Grundelemente außer Streit stellen könnte. Dazu zählt der Minister etwa die Vereinfachung des Familienbeihilfen-Systems und die Reduktion der Anzahl der Förderklassen.

Probleme ortet Mitterlehner aber bei der Frage, wie die Reform finanziert werden sollte. Keine Einigung erwartet der VP-Minister bei der Frage der Familienbesteuerung. Er geht davon aus, "dass die Steuerkomponente jedenfalls noch ein Wahlkampfthema sein wird".

Ihre jeweiligen Vorstellungen für die Reform der Familienförderung haben die Regierungsparteien bereits vergangenes Jahr präsentiert: Der ÖVP schwebt eine Familienbeihilfe vor, bei der es nur mehr drei Stufen für die altersgestaffelten Beträge gibt. Außerdem soll es eine höhere Geschwisterstaffel und einen höheren Zuschlag für behinderte Kinder geben. Abgesehen davon fordert die ÖVP seit längerem einen Steuerfreibetrag von 7.000 Euro pro Kind.

Das SPÖ-Modell sieht eine Erhöhung der Familienbeihilfe auf 225 Euro bis 240 Euro je nach Alter mit Zuschlägen für Alleinerziehende oder behinderte Kinder vor, im Gegenzug sollen aber die diversen Absetz- und Freibeträge gestrichen werden.

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