Richterliche Anordnung

Muslima darf sich nur ohne Kopftuch scheiden lassen

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Sollte die Frau mit Kopftuch vor Gericht erscheinen, drohen Ordnungsmaßnahmen.

Dieser Fall sorgt für Aufregung: Eine syrische Frau, die sich in Brandenburg (Deutschland) von ihrem Mann scheiden lassen will, darf zum Prozess nicht mit Kopftuch erscheinen. Das berichtet der "Tagesspiegel". In der Ladung an die Frau, die als Flüchtling nach Deutschland kam, heißt es: "Es wird darauf hingewiesen und zugleich um Beachtung gebeten aus gegebenem Anlass, dass religiös motivierte Bekundungen wie Kopftuch (im Gerichtssaal) nicht erlaubt werden". Sollte die Frau mit einem Kopftuch erscheinen, droht ihr eine Strafe.

Obwohl in der Ladung persönliches Erscheinen angeordnet wurde, stellt der Richter der Frau jetzt frei, ob sie selbst kommt oder ihre Anwältin beauftragt. Diese hält die Anordnung des Gerichts für verfassungswidrig und will dagegen vorgehen.

Der Prozessauftakt wurde inzwischen vertagt. Der "Tagesspiegel" zitiert die Direktorin des Amtsgerichts zum Kopftuchverbot wie folgt: "Er (der Richter) hat für Ordnung zu sorgen im Gerichtsaal, wo religiöse Zeichen nichts zu suchen haben."

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