Gerichtsurteil

Muslimisches Mädchen muss mit Buben zum Schwimmunterricht

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein brisantes Urteil getroffen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Dienstag ein richtungsweisendes Urteil gefällt: Das Gericht in Straßburg lehnte eine Beschwerde muslimischer Eltern aus der Schweiz ab, die gegen die Teilnahme ihrer Töchter am gemischten Schwimmunterricht protestierten.

Die Schweizer Behörden durften der Schulpflicht und der Integration der Kinder Vorrang einräumen gegenüber dem religiös begründeten Wunsch der Eltern nach einer Befreiung, entschieden die Richter am Dienstag. Geklagt hatten ein Vater und eine Mutter aus Basel. Ihnen waren Bußgelder auferlegt worden, weil sie sich geweigert hatten, ihre Töchter - beide noch nicht im pubertären Alter - zum gemeinsamen Schwimmunterricht mit Buben zu schicken.

Die Straßburger Richter sahen in dem Bußgeldbescheid keinen Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Sie argumentierten, die Schule spiele eine besondere Rolle bei der sozialen Integration, insbesondere von Kindern ausländischer Herkunft. Die Kläger kommen ursprünglich aus der Türkei, sie haben mittlerweile aber auch die Schweizer Staatsbürgerschaft.

 

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