Anklage erhoben

Oslo-Killer beging "Terrorakte"

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Noch monatelangem Hin und Her wurde nun Anklage erhoben.

Nach monatelangen Ermittlungen hat die norwegische Staatsanwaltschaft Anklage gegen den extremistischen Attentäter Anders Behring Breivik erhoben, der im vergangenen Sommer 77 Menschen getötet hatte. Dem 33-Jährigen werden in der Anklageschrift "Terrorakte" und "vorsätzliche Tötung" vorgeworfen, teilten die Ankläger am Mittwoch in Oslo mit. Offen blieb zunächst, ob Behring Breivik von der Justiz als zurechnungsfähig und damit für seine Taten verantwortlich angesehen wird oder nicht.

Die 19 Seiten lange Anklageschrift wurde dem Attentäter im Hochsicherheitsgefängnis Ila bei Oslo verlesen. Darin heißt es, dass der Rechtsextremist "extrem schwere Verbrechen begangen hat in einem Ausmaß, das unser Land in modernen Zeiten noch nicht erlebt hat". Die Verlesung der Schrift dauerte 30 Minuten. Behring Breivik blieb während der ganzen Zeit nach Angaben eines anwesenden Polizisten "absolut ruhig".

Der Angeklagte, der nach eigenen Angaben auf einem Kreuzzug gegen eine multikulturelle Gesellschaft und die "muslimische Invasion" in Europa war, hatte am 22. Juli im Regierungsviertel von Oslo mit einer Autobombe acht Menschen getötet. Anschließend erschoss er in einem Sommerlager der regierenden Arbeiterpartei auf der Insel Utöya 69 Teilnehmer, hauptsächlich Teenager. Laut Anklageschrift waren 34 der Todesopfer von Utöya zwischen 14 und 17 Jahre, weitere 22 zwischen 18 und 20 Jahre alt.

Die Anklagepunkte könnten auf eine Verurteilung zu 21 Jahren Gefängnis hinauslaufen, die Höchststrafe in Norwegen. Daran anschließend könnte eine "Verwahrung" angeordnet werden, die bei fortgesetzter Einstufung des Inhaftierten als gefährlich immer wieder verlängert werden kann. Voraussetzung für eine Gefängnisstrafe ist, dass das Gericht den Angeklagten als zurechnungsfähig einstuft.

Im November hatten allerdings zwei vom Gericht beauftragte Gutachter Behring Breivik wegen "paranoider Schizophrenie" für unzurechnungsfähig erklärt. Dies war von Opfer-Anwälten unter Hinweis auf die langfristige Vorbereitung der Gewalttaten und deren systematische Ausführung harsch kritisiert worden. Derzeit wird ein zweites Gutachten erstellt. Es soll bis zum 10. April vorliegen. Der Prozess selbst soll am 16. April beginnen.

Die Staatsanwaltschaft bereitet sich nach eigenen Angaben vom Mittwoch derzeit darauf vor, den Prozess unter der Prämisse zu führen, dass der Angeklagte unzurechnungsfähig sei. Dann solle der 33-Jährige zu lebenslanger Einweisung in eine gesicherte psychiatrische Klinik verurteilt werden.

Allerdings behielt sich die Anklage ausdrücklich vor, diese Einschätzung zu revidieren, sollten vor oder während des Prozesses Dinge ans Licht kommen, die doch die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten nahelegen. Letztlich muss am Ende des Prozesses das Gericht entscheiden, ob Behring Breivik zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden kann.

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