Deutschland

Prozess: Ehefrau im Keller einbetoniert

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 52-Jähriger behauptete jahrelang, Frau habe ihn nach Streit verlassen.

Zu acht Jahren Haft wegen Totschlags hat das Bonner Landgericht einen 52-Jährigen verurteilt, der seine Frau im Streit erwürgt und dann im eigenen Keller einbetoniert hat. Damit folgte das Gericht am Montag der Forderung der Anklage. Über Jahre hatte der Mann aus Königswinter seinen Kindern und Bekannten weisgemacht, dass die Frau die Familie nach einem Streit verlassen habe.

Erst als die Tochter 2012, vier Jahre nach der Tat, eine Vermisstenanzeige aufgab, ermittelte die Polizei. Als die Beamten ein knappes Jahr später den Garten des Mannes umgraben wollte, gestand er die Tat und führte die Ermittler in den Keller. Zu der Tat sei es nicht aus heiterem Himmel gekommen, sagte der vorsitzende Richter. Die Tötung habe einen langen Vorlauf gehabt und beide Ehepartner hätten ihren Teil dazu beigetragen.

Ständige Nörgelei kostete Frau das Leben
Nach Darstellung des Gerichts gab es in den 20 Ehejahren von Beginn an Streit. Der hohe Lebensstandard, den die Frau sich wünschte, hätten die beiden trotz vieler Arbeit nicht erreichen können. Immer hätten den Ehemann die gleichen Vorwürfe getroffen: Er sei zu wenig zu Hause und er habe keine Zeit für die beiden Kinder und er sei an allem schuld. "Er hat keine Grenzen gesetzt", sagte der Richter. Er habe nicht gesagt, dass Schluss sein müsse mit den Vorwürfen und der Nörgelei.

Am 14. Februar 2008, als die Eheleute morgens gemeinsam im Badezimmer waren, artete der Zwist nach Angaben der Polizei aus. Seine Frau schubste ihn, er schubste zurück, sie fiel laut Ermittlungen mit dem Kopf auf den Badewannenrand und zog sich eine blutende Wunde zu. Da schrie sie ihn an, schüttelte ihn. "Und da hat es Klick gemacht", hatte der Angeklagte das Geschehen zum Prozessauftakt geschildert. Er habe sie am Hals gepackt und zugedrückt.

Damit die Kinder bei der Rückkehr aus der Schule nichts merken, brachte der Täter die Tote in Plastiksackerl eingewickelt in den Keller. Dort betonierte er sie am nächsten Tag in den Sockel des Weinregals ein, das gerade im Bau war. "Die Kammer hat keinen Grund gefunden, warum das Geständnis nicht stimmen soll", sagte der Richter. "Die Tat war eine affektive Entladung."

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