Anwalt-Schreiben ans Kanzleramt

Schmähgedicht: Böhmermann will Merkel klagen

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Der Anwalt des TV-Satirikers soll der deutschen Bundeskanzlerin einen Brief geschrieben haben.

Wie der "Tagesspiegel" berichtet, droht Entertainer Jan Böhmermann der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel mit einer Klage, sollte diese ihre öffentliche Bewertung seines "Schmähgedichts" auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan nicht zurückziehen. Böhmermanns Anwalt habe ihr in einem Schreiben an das Kanzleramt vorgeworfen, eine "juristische Bewertung des Werkes meines Mandanten vorgenommen" zu haben, "die einer Vorverurteilung gleichkommt".

Da Merkel für eine solche Einordnung nicht zuständig und schon damals ein Ermittlungsverfahren gegen den TV-Satiriker wegen Beleidigung eingeleitet gewesen sei, sei das Verhalten der Kanzlerin rechtswidrig gewesen. Kurz nach Veröffentlichung des Gedichts hatte Merkel gesagt, dass es "bewusst verletzend" sei. Damit habe sie "erhebliche Folgen ausgelöst", da sie als "höchste Vertreterin der Exekutive" das Prinzip der Gewaltenteilung verletzt habe, so Böhmermann-Anwalt Christian Scherz.

Erklärung oder Klage

Binnen einer Woche solle Merkel nun eine Erklärung bringen, die ihre Aussage rückwirkend als rechtswidrig einstufen soll, so der Bericht - und dies, obwohl die Ermittlungen gegen den ZDF-Moderator mittlerweile eingestellt wurden. Sollte die deutsche Kanzlerin der Forderung des Anwalts nicht nachkommen, werde dieser Böhmermann empfehlen, eine Klage vor dem Verfassungsgericht einzureichen.

Es gehe bei dem Fall um "Grundsatzfragen von Meinungs- und Kunstfreiheit und der Gewaltenteilung in einem Rechtsstaat", so der "Tagesspiegel".


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