Aufregung

Schüler verweigert Moschee-Besuch: Überraschende Wende

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Dem Schüler drohten 300 Euro Strafe und ein Zwangsbesuch in der Moschee.

Dieser Fall sorgte im Oktober des vergangen Jahres auch international für Schlagzeilen. Laut dem Lehrplan-Thema „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“ sollte eine Schulklasse im deutschen Rendsburg eine Moschee besuchen. Doch ein 13-jähriger Schüler wollte dem Ausflug nicht beiwohnen. Die Eltern suchten nach der Bekanntgabe des Ausflugsziels das Gespräch mit der Schule. Da sie selbst keiner Glaubensgemeinschaft angehören, sind sie der Meinung, dass man niemanden zwingen könne, eine religiöse Gedenkstätte zu betreten. „Warum sollten wir unser Kind zu Menschen schicken, die es als sogenannten Ungläubigen verachten“, fragten die Eltern die Schule.

Das Grundgesetz stimme ihnen zu, allerdings sehen das die Verantwortlichen der Schule wohl anders. Die Schulleiterin hat die Erziehungsberechtigten angezeigt und der Landesschulrat verfügte, sowohl gegen die Mutter als auch gegen den Vater einen Bußgeldbeschied. Der Grund: Das Kind habe die „Informationsveranstaltung“ in der Moschee nicht besucht.

Gericht am Zug
Nun sollte der Fall sogar vor Gericht behandelt werden, ob der Bußgeldbescheid gegen die Eltern aufrecht erhalten bleibt. Wie die "Kieler Nachrichten" melden, wurde das Verfahren jedoch am Freitag eingestellt. Das Amtsgericht in Meldorf erklärte sich für nicht zuständig.  Der Streit um die Zuständigkeit dürfte jedoch ein kleiner Sieg für den betroffenen Vater sein. Die Angelegenheit scheint nun doch nicht so eindeutig zu sein.

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