Schweiz

Schwangerer Hilfe verweigert: Militärgericht

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Der Angeklagte wollte die Weiterfahrt nicht gefährden.

Ein Schweizer Grenzwächter muss sich seit Mittwoch vor dem Militärgericht 4 in Bern für die erlittene Totgeburt einer syrischen Flüchtlingsfrau verantworten. Er soll der Schwangeren die nötige medizinische Hilfe verweigert haben. Der Beschuldigte war verantwortlich für eine Gruppe von Grenzwächtern, die eine Flüchtlingsgruppe durch die Schweiz nach Italien zurückbringen sollte.

Die im achten Monat schwangere Frau war zusammen mit Angehörigen und weiteren Flüchtlingen Anfang Juli 2014 im Zug von Mailand nach Paris unterwegs. Die Gruppe wurde aufgegriffen. Schweizer Grenzwächter sollten sie danach von Vallorbe im Kanton Waadt nach Domodossola in Italien zurückbringen.

Zunächst wurden die Flüchtlinge per Bus von Vallorbe nach Brig gefahren, wo sie kurz vor 14.30 Uhr ankamen. Von dort hätte es im Zug weiter gehen sollen nach Domodossola. Weil das Passagieraufkommen wegen der beginnenden Ferien groß war, entschied der verantwortliche Grenzwächter, dass die Gruppe erst kurz vor 17.00 Uhr im Zug nach Italien weiterreisen sollte.

Die Flüchtlinge wurden vorübergehend in den Kontrollräumen des Grenzwachtpostens Brig untergebracht. Kurz nach ihrer Ankunft in Brig setzten bei der Frau Schmerzen und Blutungen ein, die sie als Geburtswehen beschrieb. Der Ehemann benachrichtigte umgehend die Grenzwächter und forderte diese mehrmals und eindringlich auf, sofort medizinische Hilfe anzufordern.

Fahrt nicht gefährden

Laut Anklageschrift gab der Grenzwächter dem Mann zu verstehen, er werde keine Hilfe anfordern, um die planmäßige Weiterfahrt der Gruppe nach Domodossola nicht zu gefährden. Der Angeklagte habe den Tod des Ungeborenen bewusst in Kauf genommen, denn der Fall würde nach Ankunft in Domodossola ja Sache der italienischen Behörden sein, heißt es in der Anklageschrift. Der Grenzwächter habe aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit darauf vertraut, es werde der Familie auf der Reise nach Domodossola schon nichts passieren.

Selber Schuld

Der Ehemann bat unterdessen alle Grenzwächter im Aufenthaltsraum immer wieder um Hilfe. Er wurde zum Angeklagten auf das Perron geführt. Dieser speiste ihn laut Anklage mit der Antwort ab, er sei selber schuld, dass er mit einer schwangeren Frau eine Reise angetreten habe. Medizinische Hilfe könne er in Italien anfordern.

Hilfe erst in Italien

In Domodossola brach die Syrerin zusammen. Die italienischen Grenzwächter ließen sofort medizinische Hilfe kommen. Im örtlichen Spital konnten die Ärzte allerdings nur noch den Tod des ungeborenen Kindes feststellen.

Der Fall sorgte international für Entsetzen. Der behandelnde Arzt kritisierte die Schweizer Behörden daraufhin in der Sendung "10vor10" von Schweizer Fernsehen SRF scharf. Bei derartigen Symptomen hätte die Frau unbedingt zum Arzt oder noch besser ins Krankenhaus gehört.

Bürgermeisterin entsetzt

Die stellvertretende Bürgermeisterin von Domodossola, Liliana Graziobelli, zeigte sich damals tief betroffen. "In Europa darf eine Schwangere so nicht behandelt werden. Dass das gerade bei den sonst so ordentlichen und anständigen Schweizer Nachbarn passiert, trifft mich schwer", sagte sie in der TV-Sendung. Italien gewährte der Familie Flüchtlingsstatus.

Der Prozess vor dem Militärgericht in Bern dauert voraussichtlich bis Freitag. Der Anklage sind drei verschiedene Varianten zugrunde gelegt. Diese hängen unter anderem davon ab, wann im strafrechtlichen Sinn das Leben eines ungeborenen Kindes beginnt und wann dessen Tod eingetreten ist. Im schwersten Fall lautet die Anklage auf vorsätzliche Tötung. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Die Grenzwächter in Brig hätten nur in den Raum geschaut, in dem sie untergebracht war, aber nichts unternommen, sagte sie.

Betroffene Frau spricht

Ihr Ehemann spreche gut Englisch und habe mit den Grenzwächtern gesprochen. Ihre Schwester könne nicht gut Englisch, habe aber den Grenzwächtern immer wieder "Baby, Baby" gesagt, führte die Frau dazu aus. Sie sei im achten Monat schwanger gewesen, erklärte die Frau, die stets höflich und mit ruhiger und fester Stimme sprach, auch wenn sie die teilweise intimen Fragen zur Geburt und zum Durchlebten sichtlich bewegten.

Einer Frau im achten Monat könne man eine Schwangerschaft ansehen. Außerdem habe sie eine weiße Hose getragen, durch die das Blut durchgedrungen sei, schilderte die Frau. Weshalb man ihr keine ärztliche Hilfe zukommen ließ, habe man ihr nicht gesagt.

Kinder daneben

Sie habe auf ihrer Pritsche geweint und Schmerzenslaute von sich gegeben. Neben ihr seien ihre Kinder und die Schwester gewesen, auch sie hätten alle geweint. Wann die Frau letztmals Bewegungen des Ungeborenen im Bauch gespürt hatte, konnte sie nicht mehr genau sagen.
 

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