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100 Euro Geldstrafe

Silvesterattacke: Bewährung für 1. Täter

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Das Amtsgericht veruteilte den Marokkaner wegen Diebstahls.

Im ersten Prozess um die Straftaten in der Kölner Silvesternacht hat das Amtsgericht Köln am Mittwoch einen Marokkaner zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und 100 Euro Geldstrafe verurteilt. Der 23-Jährige gestand vor Gericht, am Silvesterabend um kurz nach 23.00 Uhr auf dem Vorplatz des Kölner Hauptbahnhofs einer Frau das Handy gestohlen, als diese gerade den Kölner Dom fotografierte.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten und zwei Wochen gefordert. Die Verteidigung hingegen plädierte auf eine Geldstrafe.

Die Frau hatte nach dem Handy-Diebstahl den fliehenden Täter einholen können, er wurde von Polizisten festgenommen. Bei seiner Durchsuchung wurde eine geringe Menge Amphetamin entdeckt. Der 23-Jährige sitzt seit dem Neujahrstag in Untersuchungshaft. Vor Gericht entschuldigte sich der Mann bei seinem Opfer, das als Zeugin aussagte.

In der Silvesternacht hatten Gruppen von Männern am Kölner Hauptbahnhof massive sexuelle Übergriffe auf Frauen und zahlreiche Raubdelikte verübt. Bei den Tätern soll es sich überwiegend um Menschen mit nordafrikanischen Wurzeln handeln. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen der Taten gegen Dutzende Beschuldigte.

Noch für Mittwochvormittag ist vor dem Kölner Gericht ein weiterer Prozess im Zusammenhang mit den Straftaten an Silvester anberaumt. In diesem zweiten Verfahren sind ein Tunesier und ein Marokkaner angeklagt. Sie sollen mit weiteren Komplizen in der Silvesternacht auf der Kölner Hohenzollernbrücke einem Mann eine Tasche gestohlen haben, in der sich eine Fotokamera befand.

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