Iraker in Haft

So lief die Festnahme von Susannas Mörder

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Ali Bashar soll die 14-Jährige vergewaltigt und erdrosselt haben.

Schneller Fahndungserfolg im Mordfall Susanna: Der geflohene Tatverdächtige ist im Nordirak gefasst worden. Der 20-Jährige wurde dort in der Nacht auf Freitag von kurdischen Sicherheitsbehörden festgenommen, wie das deutsche Innenministerium am Freitagnachmittag mitteilte. Die Umstände der Flucht des Verdächtigen aus Deutschland in den Nordirak sorgten weiter für Diskussionen.

Die Bundespolizei sieht allerdings keine Versäumnisse bei der Kontrolle vor seiner Ausreise. Der 20-jährige Ali Bashar wird verdächtigt, die 14-jährige Susanna aus Mainz vergewaltigt und getötet zu haben. Das Mädchen wurde vor mehr als zwei Wochen als vermisst gemeldet und am Mittwoch in Wiesbaden tot aufgefunden. Ein im Zusammenhang mit der Tat zunächst ebenfalls festgenommener 35-jähriger Türke wurde am Donnerstagabend wieder freigelassen.

So lief die Festnahme

Bashar war Anfang Juni mit seiner Familie von Düsseldorf aus über die Türkei in den Nordirak geflohen. Laut Innenministerium wurde er nun auf Bitten der Bundespolizei durch kurdische Sicherheitskräfte festgenommen. Innenminister Horst Seehofer bedankte sich für die Zusammenarbeit in dem Fall.

Wie BILD berichtet, wurde der 20-Jährige von Spezialkräften des kurdischen Innenministeriums in Gegenwart seiner Familie in seinem Geburtsort Zakho festgenommen. Zuvor habe ihn die Anti-Terroreinheit observiert. Als Bashar schlief, startete man laut dem Bericht den Zugriff. Nun soll sich der 20-Jährige in Erbil in Haft befinden, wo er abgeschottet werde.

Auslieferung?

Das Auslieferungsverfahren laufe jetzt "nach den internationalen Regeln", sagte Seehofer bei der Innenministerkonferenz in Quedlinburg. Mit dem Irak besteht kein Auslieferungsabkommen. In Einzelfällen sind Auslieferungen nach Angaben des Auswärtigen Amts aber möglich.

Die Bundespolizei verteidigte unterdessen die Kontrollen am Flughafen Düsseldorf bei der Ausreise des Verdächtigen und sieben weiteren Familienmitgliedern. Sie legten demnach irakische Ersatzdokumente sowie deutsche Aufenthaltsgestattungen vor. "Die vorgelegten Dokumente waren echt, gültig und berechtigten zur Ausreise", erklärte das Bundespolizeipräsidium. Zudem sei nach dem 20-Jährigen zu dem Zeitpunkt nicht gefahndet worden.

Vollzugsproblem?

Ein Abgleich der Daten auf Pässen und Flugtickets fand nicht statt. Die Bundespolizei erklärte dazu, dass dies derzeit rechtlich nicht möglich sei. Auf den Tickets nutzte die Familie andere Namen als auf ihren offiziellen Dokumenten. Auch ein Sprecher des Bundesinnenministeriums verwies darauf, dass die Bundespolizei bei einer Ausreise Reisedokumente prüfe, während dies bei den Flugtickets die Fluggesellschaft macht.

Innenminister Seehofer forderte, es müsse jetzt ermittelt werden, ob es ein Vollzugsproblem sei oder ein Problem der rechtlichen Grundlagen. Auch andere Politiker forderten noch vor der Festnahme des Verdächtigen im Nordirak Aufklärung. Es müsse "rasch geklärt werden, wie der Tatverdächtige entkommen konnte und wie er möglichst schnell in Deutschland vor Gericht gestellt werden" könne, sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Carsten Schneider der "Bild"-Zeitung.

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