Besitzer muss "persönlich geeignet" sein

Terror in Hanau: Täter besaß legalen Waffenschein

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Laut Informationen der "Welt" besaß Tobias R. einen legalen Waffenschein und war in Besitz von drei Pistolen.

Darunter auch eine von Kaliber 9. Er besaß jedoch keinen Jagdschein, als Sportschütze hatte er jedoch eine Waffenbesitzkarte.

Wer in Deutschland eine Waffe tragen darf

Wer in Deutschland eine Waffe besitzen will, muss strenge Voraussetzungen erfüllen. Geregelt ist das deutsche Waffenrecht im Waffengesetz. Geht es um Schreckschuss-, Reizstoff-und Signalwaffen, reicht der kleine Waffenschein. Der große Waffenschein berechtigt dazu, öffentlich eine geladene Schusswaffe zu tragen. Die Voraussetzungen für beide regelt das Waffengesetz in Paragraf 4.

"Persönlich geeignet" sein

Der Bewerber muss demnach volljährig, zuverlässig und "persönlich geeignet" sein. Das heißt, er darf nicht alkoholabhängig oder psychisch krank sein. Sachkundigkeit, die zum Beispiel durch eine Jägerprüfung nachgewiesen wurde, ist eine weitere Bedingung. Nachweisen muss der Antragsteller auch ein "Bedürfnis" zum Führen der Waffe: als Jäger oder Sportschütze oder um sich als "gefährdete Person" zu schützen.

Beide Waffenscheine werden für drei Jahre bewilligt, danach wird die Zuverlässigkeit überprüft. Wer Waffen nur kaufen und besitzen möchte, wie zum Beispiel Sammler, braucht dafür nur eine Waffenbesitzkarte. Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde und ein nachzuweisendes Bedürfnis sind aber auch hier Voraussetzung.

5,4 Millionen Privatpersonen

In Deutschland waren Anfang 2019 nach Angaben der Bundesregierung mehr als 5,4 Millionen Privatpersonen im Besitz von meldepflichtigen Waffen oder Waffenteilen. Der Deutsche Schützenbund zum Beispiel verzeichnete im vorigen Jahr mehr als 1,3 Millionen Mitglieder. Ende 2019 gab es gut 388.000 Jäger und Jägerinnen.

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