Ärger mit Bahnhofsprojekt

Wieder Proteste gegen "Stuttgart 21"

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Hundere Menschen rissen einen Bauzaun nieder und stürmten das Bauareal.

Gegen das umstrittene Bahnhofsprojekt "Stuttgart 21" haben in der Nacht auf Dienstag erneut gewaltsame Proteste stattgefunden. Bei einer Demonstration gegen den Umbau des Stuttgarter Kopfbahnhofs in einen unterirdischen Durchgangsbahnhof hatten laut Polizei mehrere hundert Menschen einen Bauzaun niedergerissen und eine Baustelle gestürmt. Neun Polizisten wurden demnach bei den Auseinandersetzungen verletzt.

Polizist wurde verprügelt und schwer verletzt
Ein 42-jähriger Zivilbeamter sei zusammengeschlagen und schwer verletzt worden. Insgesamt wurden laut Polizei am Montagabend 16 Demonstranten vorläufig festgenommen. Auf der Baustelle sei zudem ein "immenser" Sachschaden entstanden. So seien etwa zahlreiche Fahrzeuge teilweise stark beschädigt worden.

Der Ministerpräsident des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann (Grüne), forderte die Projektgegner eindringlich zu friedlichen Protesten auf. "Gewalt ist in jeglicher Form - egal, ob gegen Menschen oder Sachen - unmissverständlich zu verurteilen und wird von der Landesregierung nicht toleriert", erklärte Kretschmann am Dienstag in Stuttgart. Nur im Rahmen "einer sachlichen und gewaltfreien Auseinandersetzung" könne es zu einer Lösung des Konflikts um "Stuttgart 21" kommen.

Aktionsbündnis distanziert sich
Das Aktionsbündnis gegen "Stuttgart 21" distanzierte sich von gewaltsamen Protesten. "Wir haben Gewalt immer abgelehnt, noch nie zu Gewalt aufgerufen und werden es auch in Zukunft nicht tun - das Zünden von Böllern, das Umstoßen von Zäunen und das Umherwerfen von Baumaterial lehnen wir ab", erklärte die Sprecherin des Aktionsbündnisses, Brigitte Dahlbender. Ihnen gehe es um Sachinformation und friedliche Demonstrationen. Nach Darstellung der Initiative "Parkschützer" habe es keine Gewalt gegen Polizisten gegeben. "Die Polizei fantasiert, dramatisiert und kriminalisiert, um einen Keil in den Widerstand zu treiben", sagte der Sprecher der Aktivistengruppe, Matthias von Herrmann, am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa in Stuttgart.

Stuttgarts Polizeipräsident Thomas Züfle drohte seinerseits mit dem Einsatz von Wasserwerfern, die die Polizei bereits im vergangenen Jahr gegen Demonstranten hatte auffahren lassen. "Ich halte das für die Zukunft grundsätzlich für möglich", sagte er. In einem abgestuften Verfahren könne auch Reizgas zum Einsatz kommen, falls es die Situation künftig erforderlich mache.

Brutale Räumung der Polizei im September
Seit mehr als einem Jahr gibt es in Stuttgart heftige Proteste gegen den mit 4,1 Milliarden Euro veranschlagten Bahnhofsumbau. Ende September 2010 waren bei der Räumung eines Bauplatzes im Stuttgarter Schlossgarten durch die Polizei rund 400 Menschen durch Wasserwerfer, Pfefferspray, Reizgas und Schlagstöcke teilweise schwer verletzt worden.

Der deutsche Umweltverband BUND will die Bauarbeiten am umstrittenen Bahnhofsprojekt unterdessen gerichtlich unterbinden lassen. Beim Verwaltungsgericht Stuttgart sei eine einstweilige Anordnung gegen das Eisenbahn-Bundesamt beantragt worden, teilte der Umweltverband am Dienstag mit. "Mit diesem rechtlichen Schritt wollen wir das Eisenbahn-Bundesamt verpflichten, gegenüber der Deutschen Bahn anzuordnen, alle weiteren Baumaßnahmen am Projekt Stuttgart 21 mit sofortiger Wirkung zu untersagen", sagte BUND-Landesgeschäftsführer Berthold Fries.

Die Bahn habe nicht die notwendigen Genehmigungen für einen Weiterbau. Die Bauarbeiten müssten solange ruhen, bis ein Planfeststellungsverfahren zum Abpumpen von doppelt so viel Grundwasser wie bisher geplant vorliege. Ohne diese Genehmigung seien die Bauarbeiten rechtswidrig, erklärte der Umweltverband.

Auch Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hatte der Bahn vergangene Woche vorgeworfen, trotz fehlender Genehmigungen die Bauarbeiten an dem Milliardenprojekt fortführen und ausgeschriebene Aufträge vergeben zu wollen. Die Bahn hat diesen Vorwurf zurückgewiesen und argumentiert, für die vermehrte Entnahme von Grundwasser zur Trockenhaltung der Baugruben sei kein neues Planfeststellungsverfahren nötig.

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