Streit um teilbesetztes Haus

Krawalle in Berlin: 60 Polizisten verletzt

Teilen

Erneut Zusammenstöße zwischen Polizei und Linksradikalen.

Berlin. Im Streit um ein teilbesetztes Haus ist es in der deutschen Hauptstadt Berlin erneut zu Zusammenstößen zwischen der deutschen Polizei und den linksradikalen Bewohnern gekommen. Nach ersten Schätzungen der Polizei griffen etwa 200 Vermummte die Einsatzkräfte am Mittwochvormittag mit massiven Steinwürfen von Dächern und Straße an.

Berlin Krawalle
© APA/dpa/Jörg Carstensen
× Berlin Krawalle

Zudem errichteten Vermummte Barrikaden an drei Stellen auf der Rigaer Straße im Stadtteil Friedrichshain und zündeten sie an, sagte Polizeisprecherin Anja Dierschke. Anfangs mussten sich Polizisten teilweise zurückziehen. 60 Beamte wurden laut Polizei verletzt. Später löschte sie die Feuer mit einem Wasserwerfer, mit dem Räumfahrzeug räumte sie Barrikaden weg. Am Nachmittag kontrollierte die Polizei die umliegenden Dächer, um sicherzugehen, dass von dort keine gelagerten Steine herabfallen.

Berlin Krawalle
© APA/dpa/Jörg Carstensen
× Berlin Krawalle

Berlin Krawalle
© APA/dpa/Jörg Carstensen
× Berlin Krawalle

Berlin Krawalle
© APA/dpa/Jörg Carstensen
× Berlin Krawalle

Wegen des Konflikts sagte Berlins Innensenator Andreas Geisel seine Teilnahme an der deutschen Innenministerkonferenz am Mittwoch ab. Das teilte seine Verwaltung über Twitter mit. "Wer Autoreifen anzündet, kämpft nicht für linke Freiräume, sondern drangsaliert den eigenen Kiez", sagte Geisel.

Polizei verhängte Sperrzone

Für Donnerstagmorgen ab 8.00 Uhr ist eine Brandschutzprüfung in dem Haus angekündigt. Die Bewohner aus der linksradikalen Szene hatten zuvor Widerstand dagegen angekündigt. Von Mittwochnachmittag bis Freitagabend verhängte die Polizei daher eine Sperrzone mit einem Demonstrationsverbot um das Haus. Zugang zum abgesperrten Bereich haben nur Anrainer.

Am Mittwoch stand noch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über eine Beschwerde der Hausbewohner gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts aus. Das Verwaltungsgericht hatte am Dienstag entschieden, die Brandschutzprüfung sei zulässig und nicht zu beanstanden.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.