Rehab-Phase

Althaus darf keine Nachchrichten sehen

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Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus kann sich noch immer nicht an den Unfall erinnern. Er ist auch noch nicht vernehmungsfähig.

Auch knapp zwei Wochen nach seinem folgenschweren Ski-Unfall hat der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus Erinnerungslücken und Beeinträchtigungen seines Bewusstseins. Das teilte der Direktor der Neurochirurgie am Uniklinikum Jena, Rolf Kalff, am Montag bei einer Pressekonferenz mit. Althaus sei "bis auf weiteres" noch nicht vernehmungsfähig. Die österreichische Staatsanwaltschaft erklärte, sie werde zunächst auch nicht die deutsche Polizei um eine Vernehmung von Althaus ersuchen.

Professor Kalff sagte, der Ministerpräsident könne nächste Woche in eine Spezialrehabilitationsklinik verlegt werden. Dort werde er "weitere Wochen verbringen". Althaus habe immer wieder Phasen, in denen er zeitlich und örtlich nicht vollständig orientiert sei. Das sei bedingt durch das Durchgangssyndrom, das nach seinem schweren Schädel-Hirn-Trauma eingetreten sei.

Der medizinische Vorstand des Uniklinikums, Klaus Höffken, betonte, dass es sich um einen "normalen Krankheitsverlauf handle. Es gehe mit dem prominenten Patienten "stabil aufwärts".

Keine Erinnerung an Unfallhergang
An den Unfall könne sich Althaus nicht erinnern, berichtete Kalff. Die Nachricht vom Tod der Skifahrerin, mit der er am 1. Jänner in Österreich zusammengestoßen war, habe mehrere Male wieder vergessen.

Kein Radio, kein TV, kein Internet
Die Ärzte haben dem 50-jährigen CDU-Politiker strengste Ruhe verordnet. Fernseher und Radio seien vorübergehend aus dem Krankenzimmer entfernt worden, Althaus erhalte auch keinen Zugang zu anderen Medien und habe weder Laptop noch Handy. In kleinen Portionen bekomme Althaus aber Genesungswünsche zugestellt. Am Wochenende habe er aber schon ohne Unterstützung das Bett verlassen und auf dem Heimtrainer Sport gemacht. Althaus habe ihn auch als Fußballkollegen erkannt, berichtete Kalff.

Strafverfahren eingeleitet
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Leoben, Walter Plöbst, sagte, grundsätzlich müsse in Österreich ein gerichtliches Hauptverfahren eingeleitet werden, wenn dem Betreffenden ein Verschulden an dem Tod eines Unfallbeteiligten anzulasten wäre. Dies könne auch bei Fahrlässigkeit vorliegen. Nach dem österreichischen Strafrecht wäre es nicht möglich, das Verfahren gegen Auflagen einzustellen oder mit einem Strafbefehl zu erledigen. Eine Vernehmung von Althaus könne durch direkten Kontakt der Polizei in Österreich und Deutschland vereinbart werden.

Althaus' Vorgänger Bernhard Vogel sagte der "Bild"-Zeitung (Dienstagausgabe): "Die derzeit laufenden Ermittlungen sind in einem Rechtsstaat wie Österreich das Normalste von der Welt. Und mit der Eröffnung eines gerichtlichen Verfahrens rechne ich nicht."

Er geht davon aus, dass Althaus voll in die Landespolitik und den Landtagswahlkampf zurückkehren werde. "Je eher, je besser, aber rechtzeitig wäre noch einige Monate vor der Landtagswahl, die am 30. August stattfindet." Einen "Plan B" gebe es nicht, so Vogel. "Der Plan heißt Althaus. Es gibt keine Alternativpläne." Gedankenspiele, er selbst stehe notfalls als Nachfolger zur Verfügung, nannte Vogel "absoluten Unsinn".

Vogel vertritt Althaus bis zur Landtagswahl
Der 76-Jährige sagte: "Ich stehe wie im Dezember schon angeboten als Ehrenvorsitzender der CDU Thüringens für Wahlkampfauftritte zur Verfügung. Und wenn es nötig wird, gilt das auch über das bislang geplante Maß hinaus, jetzt erst recht." Nach CDU-Angaben soll Vogel den Ministerpräsidenten im Wahlkampf vor der Landtagswahl am 30. August vertreten.

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