Statt Strafe

Deutsche wollen entführten Arzt zurück

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Das Außenministerium will den verurteilten Vergewaltiger heimholen.

Deutschland will sich für eine Rückkehr des aus Bayern nach Frankreich verschleppten Arztes Dieter K. einsetzen. Das Außenministerium suche "gemeinsam mit den französischen Kollegen" nach einer Lösung, die die Rückkehr des 74-Jährigen ermögliche, sagte ein Sprecher des Bundesaußenministeriums am Freitag in Berlin.

Schuldspruch
Dieter K. war in Frankreich 1995 in Abwesenheit für schuldig befunden worden, seine damals 14 Jahre alte französische Stieftochter mit einer Spritze getötet zu haben. Er musste die 15-jährige Haftstrafe aber nie antreten, weil Deutschland ihn nicht auslieferte.

Zusammenarbeit
Das Außenministerium lege "großen Wert auf eine reibungslose und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Frankreich", sagte der Außenamtssprecher. Die deutsche Botschaft bemühe sich um konsularischen Zugang zu dem in Paris inhaftierten Kardiologen. Deutschland habe aber nicht seine sofortige Freilassung beantragt.

Entführung
Der 74-Jährige war am Wochenende gefesselt und geknebelt in der Nähe des Landgerichts der elsässischen Stadt Mülhausen aufgefunden worden. Unterdessen gestand der Vater der getöteten Kalinka Bamberski, die Entführung veranlasst zu haben. Andre Bamberski kämpft seit Jahren dafür, dass der Arzt seine in Frankreich verhängte Strafe verbüßt.

Keine Auslieferung
Deutschland verweigerte eine Auslieferung, weil der Fall 1982 von der deutschen Justiz zu den Akten gelegt wurde. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte den Prozess in Frankreich allerdings als unfair gerügt, weil der Angeklagte sich nicht von einem Anwalt vertreten lassen durfte. Die französische Justiz hat nun ein Jahr Zeit, um einen neuen Prozess zu organisieren.

Vergewaltiger
K. hatte seine Zulassung als Arzt in Deutschland 1997 wegen sexuellen Missbrauchs verloren. Das Landgericht Kempten befand ihn für schuldig, eine 16-jährige Patientin unter Narkose vergewaltigt zu haben. Er bekam dafür zwei Jahre Haft auf Bewährung, übte seinen Beruf aber illegal weiter aus.

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