Gesetz in Polen

Kinderschänder können kastriert werden

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Grünes Licht vom Senat: Sexualstraftäter können nun zwangskastriert werden.

Kinderschänder in Polen müssen sich künftig nach dem Abbüßen ihrer Haftstrafe einer chemischen Zwangsbehandlung unterziehen. Die zweite Parlamentskammer, der Senat, billigte am Donnerstag in Warschau bei nur einer Enthaltung eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches. Demnach sind die Gerichte verpflichtet, Sexualstraftäter, die Minderjährige unter 15 Jahren vergewaltigt haben oder Inzest mit Kindern begangen haben, für eine obligatorische Behandlung einzuweisen.

Bisher blieb den Richtern die Entscheidung vorbehalten, ob sie diese Zwangsmaßnahme anordnen. Das Parlament erhöhte zudem die Strafen für Kindervergewaltiger. Ihnen drohen jetzt drei bis fünfzehn Jahre Haft statt bisher zwei bis zwölf Jahre. Verfolgt werden sollen zudem auch Pädophile, die im Internet Kontakte mit Minderjährigen suchen.

Ex-Justizminister Wlodzimierz Cimoszewicz, der sich als Einziger bei der Abstimmung enthielt, äußerte während der Debatte Vorbehalte. Er warnte, eine Therapie ohne Zustimmung des Patienten könne Menschenrechte verletzen und damit gegen Polens internationale Verpflichtungen verstoßen.

Sexualtrieb "gedämpft"
Ein Vertreter des Justizministeriums argumentierte dagegen, der Sexualtrieb der Straftäter werde durch die "chemische Zwangskastration" nicht endgültig zerstört, sondern nur zeitweise gedämpft. Bei Gefahr für Leben oder Gesundheit des Patienten soll zudem von der Therapie abgesehen werden. Die große Mehrheit der Polen fordert ein scharfes Vorgehen gegen Sexualstraftäter.

Das polnische Abgeordnetenhaus, der Sejm, hatte das Gesetz bereits Ende September bei nur einer Gegenstimme verabschiedet. Polens Ministerpräsident Donald Tusk hatte eine drastische Verschärfung der Strafen für Sexualstraftäter angekündigt, nachdem in Ostpolen im vergangenen September ein Inzestfall aufgedeckt worden war. Ein 45-jähriger Mann soll dort sechs Jahre lang seine Tochter missbraucht und zwei Kinder mit ihr gezeugt haben.

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