McDonald's-Schlappe

Kündigung wegen Käsescheibe rechtswidrig

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Ein Freundschaftsdienst von ein paar Gramm hatte die McDonald's-Mitarbeiterin ihren Job gekostet.

Die Kündigung einer niederländischen McDonald's-Mitarbeiterin wegen einer Scheibe Käse ist rechtswidrig gewesen. "Die Kündigung war zu hart", urteilte am Dienstag das zuständige Gericht in Leeuwarden im Norden des Landes. "Es war ja nur eine Scheibe Käse." Die McDonald's-Mitarbeiterin hatte in der Pause einer Kollegin eine zusätzliche Scheibe Käse auf den Hamburger gelegt. Die Kollegin bekam also einen Cheeseburger, statt den von ihr bezahlten einfachen Hamburger.

Mit ihrer Gefälligkeit verstieß die Mitarbeiterin nach Ansicht von McDonald's gegen die Unternehmensrichtlinien, denen zufolge Geschenke oder Gratisproben an Familienmitglieder, Freunde und Kollegen verboten sind. Die Filiale kündigte der Frau - und wurde nun vom Gericht in die Schranken gewiesen. Laut Urteilsspruch muss McDonald's der gefeuerten Mitarbeiterin den Lohn für die fünf eigentlich noch verbleibenden Monate ihres Vertrages auszahlen. Zusätzlich zu diesen 4.265,47 Euro muss das Unternehmen die Prozesskosten tragen.

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