Urteil in Dresden

Marwans Mörder lebenslang hinter Gitter

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Besondere Schwere der Schuld: Alex W. wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Eine vorzeitige Entlassung ist nicht möglich.

Der Mörder der in einem Dresdner Gerichtssaal niedergestochenen Ägypterin ist zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Dresdner Landgericht sprach den angeklagten Russlanddeutsche Alex W. am Mittwoch schuldig, die junge Muslimin am 1. Juli aus Fremdenhass mit einem Messer getötet und ihren Ehemann lebensgefährlich verletzt zu haben. Das Schwurgericht stellte zugleich eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis bereits nach 15 Jahren ausgeschlossen.

Proteste in der arabischen Welt
Der 28-jährige W. war wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, aus Fremdenhass die schwangere Marwa El-Sherbini im Dresdner Landgericht erstochen und ihren Mann Elwy Ali Okaz schwer verletzt zu haben. Die Bluttat spielte sich vor den Augen des dreijährigen Sohnes der Ägypter ab. Sie hatte in der arabischen Welt Bestürzung und Proteste ausgelöst.

Das Dresdner Landgericht folgte mit dem Urteil den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger. Die Verteidigung hatte auf Totschlag und versuchten Totschlag im Affekt plädiert.

Tat gestanden
Alex W., der seit 2003 in Deutschland lebt, hatte in einer Erklärung seines Anwalts die Tat gestanden, das Motiv Fremdenhass aber bestritten. Das Verbrechen an Marwa El-Sherbini geschah während eines Berufungsprozesses wegen Beleidigung. Der arbeitslose Spätaussiedler Alex W. hatte die 31-jährige Ägypterin im August 2008 wegen ihres Kopftuchs als "Islamistin" und Terroristin beschimpft.

Die höchste Strafe in Deutschland ist die lebenslange Haft, die bei Mord zwingend verhängt werden muss. Sie kann frühestens nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Hat das Gericht im Urteil die besondere Schwere der Schuld festgestellt, ist eine Entlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen: Das Vollstreckungsgericht entscheidet nach 15 Jahren, ob der Täter weiter im Gefängnis bleiben muss - und dabei ist die besondere Schwere der Schuld ein ausschlaggebender Faktor. Nur in Ausnahmefällen - etwa bei hohem Alter oder schwerer Krankheit - kann ein Täter mit einer vorzeitigen Entlassung nach 15 Jahren rechnen.

Eine besondere Schwere der Schuld kann vorliegen, wenn der Verurteilte besonders brutal und grausam vorgeht oder seinem Opfer große Qualen zufügt. Auch entwürdigende Verhaltensweisen oder die Nichtigkeit des Tatanlasses kann zu einer solchen Beurteilung führen.

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