Die Schweiz hat Polanskis Antrag geprüft: Der Starregisseur muss in Haft bleiben.
Starregisseur Roman Polanski bleibt vorerst im Gefängnis. Das Schweizer Bundesamt für Justiz sprach sich am Dienstag gegen eine Haftentlassung des 76-Jährigen aus. Ein Justizsprecher begründete dies mit der hohen Fluchtgefahr.
Polanski war am 26. September aufgrund eines US-Haftbefehls bei der Einreise in die Schweiz auf dem Flughafen Zürich-Kloten verhaftet worden. Ihm wird vorgeworfen, 1977 in den USA ein 13-jähriges Mädchen sexuell missbraucht zu haben. Noch vor der Urteilsverkündung war er nach Europa geflohen. In den vergangenen drei Jahrzehnten lebte er in Frankreich.