Gerichts-Urteil

Recht auf saubere Luft

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Ein deutsches Gericht gibt einem Anwohner einer Münchner Hauptverkehrsader Recht, der die Stadt auf Maßnahmen gegen Feinstaub verklagt hatte.

Ein Musterprozess wegen hoher Feinstaub-Belastung an vielbefahrenen Straßen ist in Deutschland verhandelt worden. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig könnte weitreichende Folgen haben: Denn Bürger können nun ihre Gemeinde auf wirksame Maßnahmen gegen übermäßige Feinstaubbelastung verklagen. Allerdings bleibt offen welche Maßnahmen dies konkret sein können und zudem geht der Prozess in der nächsten Instanz weiter.

Grenzwerte überschritten
Geklagt hatte der Geschäftsführer der bayrischen Grünen, Dieter Janecek. Er wohnt an einer Münchner Hauptverkehrsader. Dort sollen im Jahr 2006 die Grenzwerte für Feinstaub 92-mal überschritten, 2005 sogar 107-mal. Tolerabel ist die Überschreitung des Grenzwerts nach EU-Recht aber nur 35-mal pro Jahr.

Recht auf saubere Luft
"Endlich gibt es ein einklagbares Recht auf saubere Luft", erklärte die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die den Musterprozess unterstützte. Zwar gibt es von der Stadt München keinen Aktionsplan gegen schlechte Luft, aber Janecek könne wenigstens konkrete Einzelmaßnahmen verlangen, entschied das Gericht. Dies hat das Gericht jetzt auch festgeschrieben. Welche Maßnahmen die Stadt erlassen muss, ließ das Gericht offen. Sie müssen aber "verhältnismäßig" sein.

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